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Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen, die Abwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen. Ist z.B. eine Ware mangelhaft, stehen dem Kunden Gewährleistungsrechte zu. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt dann in der Regel die Beweislast beim Verkäufer. Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist außerdem ein Sonderprivatrecht für Kaufleute, das in viele Rechtsbereiche wie Arbeits-, Steuer-, Kapitalmarkt-, Kartellrecht u.v.a. ausstrahlt.