Nein, darf er nicht!
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. III ZR 35/10) ist eine Sperrung des Handy- oder Festnetzanschlusses erst ab einem Zahlungsrückstand von 75 Euro zulässig.
Das bedeutet:
❌ Wenn Deine offenen Rechnungen unter 75 Euro liegen, darf der Anbieter Deine SIM-Karte nicht sperren.
✅ Ist der Betrag höher, ist eine Sperrung rechtens – aber erst nach vorheriger Mahnung.
Was kannst Du tun, wenn Dein Handy zu Unrecht gesperrt wurde?
Falls Dein Anbieter Dir trotz eines geringeren Rückstands das Handy oder den Festnetzanschluss sperrt:
1️⃣ Reagiere sofort:
- Prüfe Deine Rechnungen und schau nach, wie hoch der tatsächliche Rückstand ist.
- Vergleiche die Forderung mit den 75 Euro aus dem BGH-Urteil.
2️⃣ Wende Dich an den Anbieter:
- Weise auf das Urteil des Bundesgerichtshofs hin.
- Fordere eine sofortige Entsperrung der SIM-Karte.
3️⃣ Hole Dir rechtliche Unterstützung:
- Falls der Anbieter sich weigert, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht wenden.
Wie kannst Du eine Sperrung vermeiden?
☞ Richte eine Lastschrift ein – so vermeidest Du versehentliche Mahnungen.
☞ Prüfe Deine Rechnungen regelmäßig – manchmal gibt es Fehler.
☞ Vereinbare eine Ratenzahlung, falls Du vorübergehend nicht zahlen kannst.
Mein Fazit: Dein Anbieter darf nicht willkürlich sperren!
🧐 Auch wenn Zahlungsverzug ärgerlich ist, gibt es klare gesetzliche Regeln. Dein Mobilfunkanbieter darf Deine SIM-Karte erst sperren, wenn die offenen Rechnungen mindestens 75 Euro betragen. Falls Dein Handy zu Unrecht gesperrt wurde, wehre Dich! Ein Rechtsanwalt für Verbraucherrecht kann Dir dabei helfen.😊
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Gesetzliche Grundlagen:
📌 BGH-Urteil Az. III ZR 35/10 – Unzulässige Handy-Sperre