Handyrechnung nicht bezahlt: Ab wann darf Dein Telefonanschluss gesperrt werden?

Du hast Deine Handyrechnung von 53 Euro nicht rechtzeitig bezahlt – und plötzlich ist Dein Telefon gesperrt. Das klingt hart, aber ist das überhaupt erlaubt? Darf Dein Anbieter einfach so Dein Handy sperren?

Handy-Telefon _pexels

Nein, darf er nicht!

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. III ZR 35/10) ist eine Sperrung des Handy- oder Festnetzanschlusses erst ab einem Zahlungsrückstand von 75 Euro zulässig.

Das bedeutet:
Wenn Deine offenen Rechnungen unter 75 Euro liegen, darf der Anbieter Deine SIM-Karte nicht sperren.
Ist der Betrag höher, ist eine Sperrung rechtens – aber erst nach vorheriger Mahnung.

Was kannst Du tun, wenn Dein Handy zu Unrecht gesperrt wurde?

Falls Dein Anbieter Dir trotz eines geringeren Rückstands das Handy oder den Festnetzanschluss sperrt:

1️⃣ Reagiere sofort:

  • Prüfe Deine Rechnungen und schau nach, wie hoch der tatsächliche Rückstand ist.
  • Vergleiche die Forderung mit den 75 Euro aus dem BGH-Urteil.

2️⃣ Wende Dich an den Anbieter:

  • Weise auf das Urteil des Bundesgerichtshofs hin.
  • Fordere eine sofortige Entsperrung der SIM-Karte.

3️⃣ Hole Dir rechtliche Unterstützung:

  • Falls der Anbieter sich weigert, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht wenden.

Wie kannst Du eine Sperrung vermeiden?

☞  Richte eine Lastschrift ein – so vermeidest Du versehentliche Mahnungen.
☞  Prüfe Deine Rechnungen regelmäßig – manchmal gibt es Fehler.
☞  Vereinbare eine Ratenzahlung, falls Du vorübergehend nicht zahlen kannst.

Mein Fazit: Dein Anbieter darf nicht willkürlich sperren!

🧐 Auch wenn Zahlungsverzug ärgerlich ist, gibt es klare gesetzliche Regeln. Dein Mobilfunkanbieter darf Deine SIM-Karte erst sperren, wenn die offenen Rechnungen mindestens 75 Euro betragen. Falls Dein Handy zu Unrecht gesperrt wurde, wehre Dich! Ein Rechtsanwalt für Verbraucherrecht kann Dir dabei helfen.😊

☞ Hier findest Du einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht in Deiner Nähe

 

Gesetzliche Grundlagen:

📌 BGH-Urteil Az. III ZR 35/10 – Unzulässige Handy-Sperre

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