Du bist mitten in der Arbeit oder willst entspannt einen Film streamen – und plötzlich ist das Internet weg. Stunden, vielleicht sogar tagelang. Kannst Du einfach eine Entschädigung oder Schadensersatz von Deinem Anbieter verlangen? Und wenn ja, wie hoch fällt der Anspruch aus? Hier erfährst Du, was Du tun kannst!

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Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Entschädigung?

Ja – wenn der Anbieter schuld ist und der Ausfall lange dauert!

👍 Nach § 58 TKG (Telekommunikationsgesetz) hast Du Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Störung länger als einen Tag dauert.
👍 Dein Anbieter muss Dir einen anderen Internetzugang ermöglichen oder eine finanzielle Entschädigung zahlen.
👍 Falls Du durch den Internetausfall einen echten finanziellen Schaden hattest (z. B. entgangene Aufträge im Homeoffice), kannst Du zusätzlich Schadensersatz fordern.

Achtung: Wenn der Internetanbieter nicht schuld ist (z. B. wegen eines Stromausfalls oder technischer Probleme außerhalb seines Netzes), bekommst Du keine Entschädigung.

🤓 Tipp: Melde die Störung sofort und dokumentiere alles! Je mehr Nachweise Du hast, desto leichter kannst Du Schadensersatz verlangen.

Wie viel Entschädigung kann ich bekommen?

Seit 1. Dezember 2021 gibt es im Telekommunikationsgesetz (§ 58 TKG) festgelegte Entschädigungen:

⚠️ Entschädigung für Internetausfälle:

✅ Dauer des Ausfalls: Mehr als 1 Tag 👉 5 € oder 10 % des Monatsbetrags (je nachdem, was mehr ist)

Dauer des Ausfalls: Mehr als 2 Tage 👉 10 € oder 20 % des Monatsbetrags

✅ Dauer des Ausfalls: Mehr als 3 Tage 👉 15 € oder 30 % des Monatsbetrags

‼️ Achtung: Die Entschädigung gilt nur, wenn Du die Störung offiziell gemeldet hast!

🤓 Tipp: Falls Du durch den Ausfall einen größeren finanziellen Schaden hattest, kannst Du zusätzlich Schadensersatz nach § 280 BGB fordern.

Was ist mit Schadensersatz, wenn ich durch den Ausfall Verluste hatte?

Falls der Internetausfall dazu geführt hat, dass Du Geld verloren hast (z. B. als Selbstständiger oder im Homeoffice), kannst Du Schadensersatz verlangen – aber nur unter bestimmten Bedingungen:

Der Anbieter muss schuld am Ausfall sein.
Der finanzielle Schaden muss nachweisbar sein.
Du musst den Schaden so gering wie möglich halten.

Achtung: Schadensersatz gibt es nicht, wenn der Anbieter nachweisen kann, dass er den Fehler nicht verschuldet hat oder der Schaden nicht „zwingend“ entstanden ist.

🤓 Tipp: Falls Dein Job von einer stabilen Internetverbindung abhängt, solltest Du eine mobile Alternative haben (z. B. eine SIM-Karte mit Datenvolumen als Backup).

Wie kann ich eine Entschädigung oder Schadensersatz fordern?

🤔 So gehst Du vor:

👉 1. Störung offiziell melden (per Hotline, E-Mail oder Kundenportal).
👉 2. Nachweise sichern (Screenshots, Protokolle, Screenshots aus dem Router-Log).
👉 3. Schriftliche Entschädigungsforderung an den Anbieter senden.
👉4. Falls keine Reaktion kommt, zur Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle gehen.

📄 Musterbrief für eine Entschädigung:

Dein Internet ist ausgefallen? ☞ Jetzt kostenlosen Musterbrief zur Entschädigungsforderung an Deinen Anbieter herunterladen!

🤓 Tipp: Falls Dein Anbieter nicht reagiert, kannst Du ihn mit einer Kündigung wegen Nichterfüllung des Vertrags (§ 314 BGB) oder mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes unter Druck setzen!

Mein Fazit: Internet weg? Du hast Rechte!

🧐 Ab 1 Tag Internetausfall hast Du Anspruch auf Entschädigung – ab 2 Tagen steigt die Summe!
🧐 Falls Du einen echten finanziellen Schaden hast, kannst Du zusätzlich Schadensersatz fordern – aber nur mit Nachweisen.
🧐 Melde den Ausfall sofort und dokumentiere alles – sonst gibt es keine Entschädigung!

Falls Dein Anbieter sich querstellt, kann die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Vertragsrecht helfen!😊

 

 

Gerichtsurteile zu Internetausfällen

  • BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 (Az. III ZR 98/12): Internet zählt zur „Lebensgrundlage“, daher kann Schadensersatz möglich sein.
  • OLG Hamm, Urteil vom 28. Mai 2020 (Az. 9 U 12/20): Entschädigungspflicht für anhaltende Internetausfälle.
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