Ich habe wegen strittiger Telefonrechnung nicht bezahlt – darf mein Anbieter den Anschluss sperren?

Du bekommst eine viel zu hohe Telefonrechnung, die Du nicht nachvollziehen kannst – und entscheidest: „Das bezahle ich so nicht!“ Doch ein paar Tage später bekommst Du die Nachricht: „Ihr Anschluss wird gesperrt.“

Jetzt fragst Du Dich:
„Dürfen die das einfach so – obwohl die Rechnung doch umstritten ist?“

Die Antwort: Nicht automatisch.
Denn auch Telefongesellschaften müssen sich an Regeln halten – vor allem, wenn es um strittige Forderungen geht.

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Was sagt das Gesetz zur Sperre bei Nichtzahlung?

Der Anbieter darf grundsätzlich sperren, aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen.
Geregelt ist das in § 45k des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

⚠️ Voraussetzung für eine rechtmäßige Sperre:

  • Es liegt ein unbestrittener Zahlungsrückstand vor
  • Die offene Summe ist mindestens 100 € brutto
  • Der Anbieter hat mindestens zwei Wochen vorher schriftlich gemahnt und die Sperre angedroht

Wichtig: Wenn Du die Rechnung ausdrücklich beanstandet hast, darf diese Forderung nicht zur Sperre führen, solange der Streit nicht geklärt ist!

Was musst Du tun, damit Deine Beanstandung zählt?

✅ Sofort schriftlich widersprechen, sobald Dir die Rechnung auffällig erscheint

Möglichst konkret erklären, warum Du bestimmte Positionen nicht nachvollziehen kannst (z. B. teure Auslandsverbindung, Drittanbieter-Abbuchung, Datenvolumen-Abrechnung)

✅ Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung verwenden – für Deinen Nachweis

Anbieter auffordern, die Rechnung zu prüfen und vorerst auf eine Sperre zu verzichten

🤓 Tipp: Du kannst zusätzlich anbieten, den unstrittigen Teil der Rechnung zu zahlen – das zeigt Deine Kooperationsbereitschaft.

Wann darf der Anbieter NICHT sperren?

Eine Sperre ist rechtswidrig, wenn:

❌ Du die Rechnung nachweislich beanstandet hast

❌ Die Forderung strittig und noch nicht abschließend geprüft ist

❌ Du nicht über 100 € im Rückstand bist

❌ Der Anbieter nicht ordnungsgemäß gemahnt oder keine Sperrandrohung ausgesprochen hat

⚠️ Übrigens: Selbst bei rechtmäßiger Sperre muss die Leitung für Notrufe (110, 112) weiter funktionieren.

Mein Fazit: Widerspruch schützt Dich – aber Du musst aktiv werden!

🧐 Du kannst die Zahlung verweigern, wenn Du die Rechnung rechtzeitig und schriftlich beanstandest.
🧐 Solange die Forderung strittig ist, darf der Anbieter keinen Anschluss sperren.
🧐 Widerspruch, Nachweise und ggf. Zahlung des unstrittigen Teils schützen Dich rechtlich.
Bei Problemen hilft Dir ein Rechtsanwalt für Verbraucherrecht – oder die Verbraucherzentrale in Deiner Nähe.😊

☞ Hier findest Du einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile zum Thema

  • LG Bonn, Urteil vom 09.05.2012 (Az. 5 O 341/11):
    Ein Anbieter darf nicht sperren, wenn der Kunde die Rechnung begründet bestritten hat.
  • Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2016 (Az. 142 C 323/16):
    Eine Telefongesellschaft muss eine Sperre rechtzeitig ankündigen und darf diese nur bei klarer Forderung durchsetzen.
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