„Mein Partner hat Schulden – muss ich jetzt auch dafür zahlen?“ Diese Frage stellen sich viele Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, wenn einer von beiden finanzielle Probleme hat. Ob Du für die Schulden Deines Partners haftest, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier erfährst Du, wann Du zahlen musst – und wann nicht!

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Grundregel: Keine automatische Haftung für Ehepartner!

‼️ Wichtig: Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden! Das gilt auch in der Ehe. Eine Heirat bedeutet nicht automatisch, dass Du für die Schulden Deines Partners mitverantwortlich bist.

Das bedeutet:

❌ Dein Partner hat bereits vor der Ehe Schulden? → Du haftest nicht!

❌ Dein Partner nimmt alleine einen Kredit auf? → Du haftest nicht!

❌ Dein Partner hat Steuerschulden oder Schulden beim Finanzamt? → Du haftest nicht automatisch!

⚠️ Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen, bei denen Du doch für die Schulden Deines Partners haften kannst!

Wann haftest Du für die Schulden Deines Partners?

Ihr habt gemeinsam unterschrieben: Hast Du einen Kredit oder Vertrag mitunterzeichnet, dann haftest Du genauso wie Dein Partner.
✅ Ihr habt ein gemeinsames Konto mit Dispokredit: Falls Dein Partner Schulden macht, kann die Bank auch von Dir das Geld fordern.
✅ Ihr lebt in Gütergemeinschaft: Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, aber Schulden sind trotzdem getrennt. Nur bei einer Gütergemeinschaft haften beide für alle Schulden gemeinsam!
✅ Bürgschaft übernommen: Hast Du eine Bürgschaft für Deinen Partner unterschrieben, kann die Bank Dich zur Zahlung verpflichten.

🤓 Tipp: Sei vorsichtig mit Bürgschaften! Falls Dein Partner nicht zahlen kann, musst Du den gesamten Betrag übernehmen.

Was passiert bei einer Trennung oder Scheidung?

‼️ Schulden bleiben Schulden desjenigen, der sie gemacht hat!

Das bedeutet:

  • Jeder nimmt seine eigenen Schulden mit.
  • Gemeinsame Kredite müssen weiter gemeinsam bezahlt werden.
  • Falls einer nicht zahlt, kann der andere zur Kasse gebeten werden.

🤓 Tipp: Falls Dein Partner Schulden hat, sprich frühzeitig mit einem Fachanwalt für Familienrecht, um zu klären, wie Ihr finanziell getrennt bleibt.

Haftung bei Steuerschulden oder Mietrückständen

Steuerschulden: Hast Du mit Deinem Partner eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben, kann das Finanzamt Dich für gemeinsame Steuerschulden mit in die Verantwortung nehmen. Falls Ihr getrennt veranlagt seid, haftest Du nicht.
Mietrückstände: Steht Ihr beide im Mietvertrag, müsst Ihr auch beide für offene Mietschulden haften – unabhängig davon, wer sie verursacht hat!

🤓 Tipp: Wenn nur einer von Euch den Mietvertrag unterschrieben hat, haftet nur diese Person!

Mein Fazit: Ehe bedeutet nicht automatisch gemeinsame Schulden!

🧐 Grundsätzlich haftest Du nicht für die Schulden Deines Partners – außer, Du hast mitunterschrieben oder eine Bürgschaft übernommen. Falls Dein Partner finanzielle Probleme hat, solltest Du genau prüfen, ob und wie Du Dich absichern kannst. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Dir helfen, finanzielle Risiken zu vermeiden.😊

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Gerichtsurteile zur Haftung in der Ehe

  • BGH, Urteil vom 13. Mai 2021 (Az. IX ZR 42/20): Ehepartner haften nicht automatisch für Schulden des anderen – es sei denn, sie haben gemeinsam unterzeichnet.
  • OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Oktober 2018 (Az. 2 UF 122/18): Eine Bürgschaft für den Ehepartner kann unwirksam sein, wenn sie eine „krasse finanzielle Überforderung“ bedeutet.
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