Gestank
7 % bei Essensgerüchen aus anderen Wohnungen (durch den Küchenfußboden)
Hausbeleuchtung
1 %, wenn sie defekt ist
Haustiere
15 % bei Belästigung durch streunende Katzen, die vom Nachbarn angelockt werden
Heizungsausfall
- a) 5 % bei Ausfall in den Wintermonaten bei lediglich 18 Grad
- b) 13 % bei ungenügender Beheizung bis 17–18 Grad
- c) 20 % bei fehlender Beheizung in der Küche
- d) 50 % bei mangelhafter Beheizbarkeit während der Heizperiode
- e) 75 % bei völliger Unbeheizbarkeit
- f) 100 % bei völligem Ausfall während der Heizperiode
- g) 17 % bei Klopfgeräuschen in der Heizung
- h) 50 % bei Ausfall im Sommer bei 13–17,5 Grad Außentemperatur
Küchenherd
2 % bei mangelnder Funktionstüchtigkeit
Lärm
- a) 3–20 % bei Baulärm vom Nachbargrundstück
- b) 35 % bei Lärmbelästigung durch eine benachbarte Großbaustelle
- c) 5 % bei Ladetätigkeit für ein Geschäft im Hofbereich
- d) 5 % bei Trittschall-Geräuschen aus der darüber liegenden Wohnung
- e) 10 % bei nächtlichem Lärm von einem Garagentor
- f) 10 % bei hörbarem Einwurf von Glasflaschen
- g) 10 %, wenn das Hauptwasserrohr zu laut ist
- h) 20 % bei häufigem und lautstarkem Feiern anderer Mieter
- i) 30 % bei Lärm aus einer Diskothek
- j) 50 % bei erheblichem Lärm in der Nacht und lautstarker Musik aus einer Wohngemeinschaft im selben Haus
Optische Beeinträchtigungen
- a) 2 % bei schadhafter Farbe der Heizungsrohre
- b) 5 % bei verschiedenfarbigen Badezimmer-Fliesen
Prostitution im Haus
- a) 10 %, wenn sich im Erdgeschoss ein Bordell befindet
- b) 15–30 % bei Bordell-Betrieb im Haus
Schadstoffe
- a) 50 % bei Ausdünstungen aus PVC
- b) 56 % bei Formaldehyd-Belastung und überhöhten Formaldehyd-Konzentrationen in zwei wichtigen Zimmern (Schlaf- und Kinderzimmer)
Spüle
5 %, wenn die Spüle undicht ist
Stromversorgung
- a) 100 % bei vollständigem Ausfall der Elektrik
- b) 50 %, wenn sich ein asbesthaltiger Elektro-Nachtspeicherofen in der Wohnung befindet
Treppenhaus
- 10 % bei optischem Mangel (Eindruck einer Baustelle: Farbe blättert ab, Kellertreppe ist beschmiert)
- 2,5 % bei Stolpergefahr
- c) 5 %, wenn das Treppenhaus ausgesprochen schmutzig ist
U-Bahn
20 % bei Bau in der Nähe des Hauses
Ungeziefer
- a) 15 % bei starkem Befall von Silberfischchen
- b) 25 % bei Mottenbefall in der Wohnung
Warmwasserversorgung
- a) 20 %, wenn sie ausfällt
- b) 0 %: kein Mietminderungs-Anspruch bei erhöhter Legionellenerkrankungsgefährdung
WC-Räume
- a) 38 % bei Abfluss-Stau mit übel riechendem Abwasser
- b) 50 %, wenn die Toilette unbenutzbar ist
- c) 7 %, wenn der Zugang zum 2. WC verwehrt ist
- d) 5 % bei Defekt der Absauge-Vorrichtung
- e) 10 % bei Entlüftung des WCs über die Küche
- f) 15 % bei unzureichender Toilettenspülung
- g) 5 % bei Fäkalienrückfluss im WC
- h) 80 %, wenn das einzige WC nicht benutzbar ist
- i) 1 %, wenn die Toilettenspülung zu stark ist
- j) 5 % bei Wasserschaden im Bad
- k) 2 % bei undichtem Abflussrohr des Handwaschbeckens
Zustand einer Hochhausanlage
5 % bei Verschmutzung und ungepflegtem Zustand
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