Wieviel kann ich konkret mindern bei einem Mangel? (Auflistung G-Z)

Wenn Du Deine Miete mindern willst, musst Du von Deiner Bruttomiete ausgehen, also Deiner Kaltmiete zuzüglich der Betriebskosten. Zwar entscheiden deutsche Gerichte unterschiedlich, dennoch sollte Dir die folgende Auflistung (G - Z) eine kleine Orientierungshilfe sein:

(Quelle: Ingo Lenßen „Die Lücke im Gesetz. Wie man ungestraft davonkommt“, Riva-Verlag)

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Gestank

     7 % bei Essensgerüchen aus anderen Wohnungen (durch den Küchenfußboden)

Hausbeleuchtung

     1 %, wenn sie defekt ist

Haustiere

    15 % bei Belästigung durch streunende Katzen, die vom Nachbarn angelockt werden

Heizungsausfall

  1. a) 5 % bei Ausfall in den Wintermonaten bei lediglich 18 Grad
  2. b) 13 % bei ungenügender Beheizung bis 17–18 Grad
  3. c) 20 % bei fehlender Beheizung in der Küche
  4. d) 50 % bei mangelhafter Beheizbarkeit während der Heizperiode
  5. e) 75 % bei völliger Unbeheizbarkeit
  6. f) 100 % bei völligem Ausfall während der Heizperiode
  7. g) 17 % bei Klopfgeräuschen in der Heizung
  8. h) 50 % bei Ausfall im Sommer bei 13–17,5 Grad Außentemperatur

Küchenherd

      2 % bei mangelnder Funktionstüchtigkeit

Lärm

  1. a) 3–20 % bei Baulärm vom Nachbargrundstück
  2. b) 35 % bei Lärmbelästigung durch eine benachbarte Großbaustelle
  3. c) 5 % bei Ladetätigkeit für ein Geschäft im Hofbereich
  4. d) 5 % bei Trittschall-Geräuschen aus der darüber liegenden Wohnung
  5. e) 10 % bei nächtlichem Lärm von einem Garagentor
  6. f) 10 % bei hörbarem Einwurf von Glasflaschen
  7. g) 10 %, wenn das Hauptwasserrohr zu laut ist
  8. h) 20 % bei häufigem und lautstarkem Feiern anderer Mieter
  9. i) 30 % bei Lärm aus einer Diskothek
  10. j) 50 % bei erheblichem Lärm in der Nacht und lautstarker Musik aus einer Wohngemeinschaft im selben Haus

Optische Beeinträchtigungen

  1. a) 2 % bei schadhafter Farbe der Heizungsrohre
  2. b) 5 % bei verschiedenfarbigen Badezimmer-Fliesen

Prostitution im Haus

  1. a) 10 %, wenn sich im Erdgeschoss ein Bordell befindet
  2. b) 15–30 % bei Bordell-Betrieb im Haus

Schadstoffe

  1. a) 50 % bei Ausdünstungen aus PVC
  2. b) 56 % bei Formaldehyd-Belastung und überhöhten Formaldehyd-Konzentrationen in zwei wichtigen Zimmern (Schlaf- und Kinderzimmer)

Spüle

       5 %, wenn die Spüle undicht ist

Stromversorgung

  1. a) 100 % bei vollständigem Ausfall der Elektrik
  2. b) 50 %, wenn sich ein asbesthaltiger Elektro-Nachtspeicherofen in der Wohnung befindet

Treppenhaus

  1. 10 % bei optischem Mangel (Eindruck einer Baustelle: Farbe blättert ab, Kellertreppe ist beschmiert)
  2. 2,5 % bei Stolpergefahr
  3. c) 5 %, wenn das Treppenhaus ausgesprochen schmutzig ist

U-Bahn

    20 % bei Bau in der Nähe des Hauses

Ungeziefer

  1. a) 15 % bei starkem Befall von Silberfischchen
  2. b) 25 % bei Mottenbefall in der Wohnung

Warmwasserversorgung

  1. a) 20 %, wenn sie ausfällt
  2. b) 0 %: kein Mietminderungs-Anspruch bei erhöhter Legionellenerkrankungsgefährdung

WC-Räume

  1. a) 38 % bei Abfluss-Stau mit übel riechendem Abwasser
  2. b) 50 %, wenn die Toilette unbenutzbar ist
  3. c) 7 %, wenn der Zugang zum 2. WC verwehrt ist
  4. d) 5 % bei Defekt der Absauge-Vorrichtung
  5. e) 10 % bei Entlüftung des WCs über die Küche
  6. f) 15 % bei unzureichender Toilettenspülung
  7. g) 5 % bei Fäkalienrückfluss im WC
  8. h) 80 %, wenn das einzige WC nicht benutzbar ist
  9. i) 1 %, wenn die Toilettenspülung zu stark ist
  10. j) 5 % bei Wasserschaden im Bad
  11. k) 2 % bei undichtem Abflussrohr des Handwaschbeckens

Zustand einer Hochhausanlage

     5 % bei Verschmutzung und ungepflegtem Zustand

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