Darf ich die Fahrschule jederzeit wechseln? Mein Fahrlehrer sagt nein – stimmt das?

Du fühlst Dich bei Deiner aktuellen Fahrschule nicht wohl? Dein Fahrlehrer ist unfreundlich, ungeduldig oder telefoniert ständig während der Fahrstunde? Und jetzt überlegst Du, einfach die Fahrschule zu wechseln – aber Dein Fahrlehrer sagt: „Das geht nicht, Du musst bei uns bleiben.“
Aber stimmt das wirklich?

In diesem Artikel erfährst Du, ob und wann Du die Fahrschule wechseln darfst, was Du beachten musst – und was Du tun kannst, wenn der Fahrlehrer sich quer stellt.

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Grundsätzlich darfst Du Deine Fahrschule jederzeit wechseln!

❗️Du darfst die Fahrschule wechseln. Und zwar wann Du willst.
Es gibt kein Gesetz, das Dich an eine bestimmte Fahrschule bindet. Die Anmeldung bei einer Fahrschule ist kein Knebelvertrag.
Du bist nicht verpflichtet, dort zu bleiben – egal, ob Du schon 1, 10 oder 30 Fahrstunden genommen hast.

🤓 Tipp: Du brauchst keine Genehmigung von der alten Fahrschule, um zu einer neuen zu wechseln – es ist allein Deine Entscheidung!

Was musst Du beim Wechsel beachten?

Theorie & Praxis zählen mit:
👉 Alle bisherigen Theoriestunden, Fahrstunden und Prüfungen werden mitgenommen – sofern sie noch gültig sind (Theorieunterricht z. B. 2 Jahre lang).

Unterlagen mitnehmen oder übertragen lassen:
👉 Die neue Fahrschule braucht:

  • Deine Ausbildungsbescheinigung (über Theoriestunden)
  • ggf. die Bestätigung der praktischen Ausbildung
  • Deinen Prüfauftrag (vom TÜV oder DEKRA – kann übertragen werden)

Evtl. Wechselgebühren:
Einige Behörden verlangen eine Gebühr für die Ummeldung, meist zwischen 10 und 50 Euro.

🤓 Tipp: Die neue Fahrschule hilft Dir in der Regel beim Papierkram – frag einfach nach!

Was ist mit bereits gezahlten Gebühren oder Pauschalen?

🤔 Wenn Du bereits ein Paket bezahlt hast – z. B. für Theoriestunden oder eine Fahrstunden-Flatrate – stellt sich die Frage:
Bekommst Du das Geld beim Wechsel zurück?

❗️ Grundsatz:
Du musst nur für Leistungen zahlen, die auch tatsächlich erbracht wurden!
Wurde z. B. erst ein Teil der Theorieeinheiten unterrichtet, muss die Fahrschule den Rest anteilig zurückerstatten.

🤔 Was ist mit Vertragsklauseln wie:

Bereits gezahlte Pauschalen werden bei Vertragsbeendigung nicht zurückerstattet“?

Diese Formulierung findest Du häufig – aber: Solche Klauseln sind nicht immer zulässig! Denn sie zählen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – und die dürfen Dich nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).

Ein genereller Ausschluss der Rückzahlungohne Rücksicht auf Einzelfälle, ist rechtlich oft angreifbar und Du kannst Dich also dagegen wehren! Selbst, wenn Du den Vertrag damals so unterschrieben hattest.
❌ Vor allem dann, wenn noch keine oder kaum Leistungen erbracht wurden, kann so eine Klausel unwirksam sein – in manchen Fällen sogar sittenwidrig (§ 138 BGB).

🤓 Tipp:
👍 Lass Dir genau aufschlüsseln, für welche Leistungen Du bezahlt hast – und was davon schon erbracht wurde.
👍 Bestehe auf einer fairen, anteiligen Rückzahlung, wenn Du noch nicht alles genutzt hast.
👍 Klappt das nicht? Dann hilft Dir ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht, die Klausel prüfen zu lassen und ggf. Dein Geld zurückzufordern.

Was tun, wenn die alte Fahrschule den Wechsel blockiert oder sich querstellt?

Das kommt leider vor – aber Du musst Dich nicht einschüchtern lassen!

⚠️ Du hast das Recht, die Fahrschule zu wechseln – egal, was der Fahrlehrer sagt.
⚠️ Die alte Fahrschule muss Deine Ausbildungsnachweise aushändigen oder übermitteln.
⚠️ Tut sie das nicht, kannst Du Dich an die zuständige Führerscheinstelle oder Aufsichtsbehörde wenden.

🤓 Tipp: Dokumentiere alle Gespräche – schriftlich oder per E-Mail – falls es zu Problemen kommt.

Mein Fazit: Ja, Du darfst die Fahrschule wechseln – und das jederzeit!

🧐 Du bist nicht an eine Fahrschule gebunden – egal, was Dein Fahrlehrer behauptet.
🧐 Du darfst jederzeit zu einer anderen Schule gehen, wenn Du Dich unwohl fühlst, schlecht betreut wirst oder einfach nur wechseln möchtest.
🧐 Wichtig ist nur: Lass Dir alle bisherigen Nachweise aushändigen und informiere die neue Fahrschule über Deinen bisherigen Stand.

Bei rechtlichen Problemen oder verweigerten Unterlagen kann Dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht weiterhelfen.😊

☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deiner Nähe

☞ Hier findest Du einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile & Hinweise

  • Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, bei einer Fahrschule zu bleiben.
  • Die Fahrschulverordnung (FahrlG) verpflichtet Schulen zur ordnungsgemäßen Dokumentation und Herausgabe von Ausbildungsnachweisen.
  • Die Führerscheinstelle kann bei Weigerung eingeschaltet werden.
  • Eine starre Klausel ohne Rücksicht auf Einzelfallumstände ist unwirksam, wenn sie dem Fahrschüler jede Rückzahlung verwehrt – unabhängig davon, ob Leistung erbracht wurde oder nicht.
  • Wenn aber schon Leistungen (z. B. mehrere Theoriestunden oder Praxisstunden) erbracht wurden, darf die Fahrschule anteilig abrechnen – aber nicht alles behalten, wenn noch nichts geleistet wurde.
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