Fahrverbot oder Führerscheinentzug – was ist der Unterschied?
Zwei wichtige Begriffe – und die machen einen gewaltigen Unterschied:
❗️ Fahrverbot (§ 44 StGB oder § 25 StVG):
➡ Du darfst für einen bestimmten Zeitraum (1–3 Monate) kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen.
➡ Dein Führerschein wird abgegeben, aber nicht dauerhaft entzogen.
➡ Nach Ablauf bekommst Du ihn automatisch zurück.
❗️ Führerscheinentzug (§ 69 StGB):
➡ Du verlierst die Fahrerlaubnis komplett.
➡ Du musst sie nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen.
➡ Manchmal ist eine MPU („Idiotentest“) nötig.
🤓 Tipp: Ob Du noch Mofa fahren darfst, hängt davon ab, welche Maßnahme gegen Dich verhängt wurde!
Darf ich bei einem Fahrverbot trotzdem Mofa fahren?
Ja – in vielen Fällen darfst Du das!
Denn: Ein Mofa (max. 25 km/h) darfst Du mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren – das ist keine Fahrerlaubnis im rechtlichen Sinne.
⚠️ Ein Fahrverbot gilt nur für Fahrzeuge, für die man eine Fahrerlaubnis braucht – also ab 45 km/h aufwärts.
✅ Mofa fahren ist beim Fahrverbot erlaubt, wenn:
- Du nur eine temporäre Sperre hast (z. B. 1 Monat Fahrverbot)
- Du eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung besitzt
- Kein gerichtlicher Zusatz wie „jegliches Führen von Fahrzeugen verboten“ verhängt wurde
‼️ Aber Vorsicht: Falls Du wegen Alkohol, Drogen oder gefährlichem Fahrverhalten bestraft wurdest, kann ein generelles Fahrverbot auch Mofas einschließen!
🤓 Tipp: Schau genau in Deinen Bescheid – steht dort „alle Fahrzeuge“, dann ist auch das Mofa tabu!
Was gilt bei einem Führerscheinentzug – darf ich dann Mofa fahren?
Das ist heikler! Bei einem Führerscheinentzug prüft das Gericht oder die Führerscheinstelle oft, ob Du überhaupt noch ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darfst – auch ein Mofa.
🥴 Ist Deine Fahreignung grundsätzlich infrage gestellt (z. B. Alkohol, Drogen, viele Punkte)?, dann darfst Du auch kein Mofa fahren.
❌ Du darfst kein Mofa fahren, wenn:
- Die Behörde ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge verhängt hat
- Du keine gültige Prüfbescheinigung hast
- Eine MPU angeordnet wurde und Du noch keine neue Erlaubnis hast
‼️ Achtung: Wer trotz gerichtlichem Verbot Mofa fährt, macht sich strafbar – das kann bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bedeuten (§ 21 StVG).
Wann darf ich sicher weiter Mofa fahren?
✅ Du darfst weiterhin Mofa fahren, wenn:
- Du nur ein Fahrverbot für „Kraftfahrzeuge mit Fahrerlaubnispflicht“ hast
- Keine Einschränkung auf „alle Fahrzeuge“ im Bescheid steht
- Du eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung besitzt
- Kein Führerscheinentzug mit Entziehung der Fahreignung vorliegt
🤓 Tipp: Frag im Zweifel bei der Führerscheinstelle oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht nach – eine kurze Nachfrage kann Dich vor einem Strafverfahren schützen!
Was ist mit E-Bikes, Fahrrädern, E-Scootern & Co.? Darf ich die trotz Fahrverbot fahren?
Wenn Du ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug hast, stellt sich oft auch die Frage:
„Darf ich trotzdem Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter fahren?“
⚠️ Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie schnell und wie „motorisiert“ Dein Gefährt ist.
✅ Fahrräder ohne Motor oder mit E-Antrieb bis 25 km/h (Pedelecs):
✔ Diese darfst Du immer fahren, auch mit Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
✔ Denn: Sie gelten nicht als Kraftfahrzeuge – Du brauchst keine Fahrerlaubnis dafür.
🤓 Tipp: Auch wenn Du ein Fahrverbot hast – aufs Fahrrad darfst Du in der Regel umsteigen!
⚠️ E-Bikes über 25 km/h / S-Pedelecs:
❗️Diese Fahrzeuge sind zulassungspflichtig (wie ein Moped!) und brauchen ein Versicherungskennzeichen.
➡ Sie gelten als Kraftfahrzeuge – und damit brauchst Du eine Fahrerlaubnis.
➡ Bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug darfst Du sie NICHT fahren!
‼️ Achtung: Wenn Du trotzdem damit fährst, machst Du Dich strafbar – das gilt wie Autofahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
⚠️ E-Scooter:
✅ Du darfst E-Scooter mit Straßenzulassung (bis 20 km/h) weiter fahren, wenn Du nur ein Fahrverbot hast – denn sie erfordern keine Fahrerlaubnis, sondern nur ein Mindestalter von 14 Jahren.
‼️ Aber Achtung bei Führerscheinentzug:
➡ Wenn die Behörde Deine Fahreignung generell in Zweifel zieht (z. B. wegen Alkohol, Drogen oder wiederholter Verstöße), kann sie auch das Fahren von E-Scootern untersagen.
➡ Bei schweren Verstößen wird auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt.
⚠️ Merke:
Fahrzeugart |
Beim Fahrverbot erlaubt? |
Beim Führerscheinentzug erlaubt? |
Normales Fahrrad |
✅ Ja |
✅ Ja |
E-Bike / Pedelec bis 25 km/h |
✅ Ja |
✅ Ja |
S-Pedelec / E-Bike über 25 km/h |
❌ Nein |
❌ Nein |
E-Scooter (bis 20 km/h) |
✅ Ja |
⚠️ Nur wenn Fahreignung nicht abgesprochen wurde |
🤓 Tipp: Wenn Du wegen Drogen oder Alkohol auffällig geworden bist, kann auch das Fahren eines E-Scooters oder Fahrrads problematisch werden – lass Dich rechtlich beraten, bevor Du einfach losfährst!
Ergänzender Praxistipp:
Du willst auf der sicheren Seite sein? Dann gilt:
👉 Nur Fahrrad oder Pedelec bis 25 km/h ohne Helm- und Führerscheinpflicht sind bei Fahrverbot und Führerscheinentzug immer erlaubt.
👉 Sobald ein Motor schneller als 25 km/h fährt oder ein Versicherungskennzeichen nötig ist, brauchst Du eine Fahrerlaubnis – und darfst bei Verbot nicht fahren.
Mein Fazit: Mofa fahren trotz Fahrverbot – manchmal erlaubt, manchmal strafbar!
🧐 Beim Fahrverbot darfst Du oft weiter Mofa fahren – beim Führerscheinentzug nicht!
🧐 Entscheidend ist, ob Deine Fahreignung infrage gestellt wurde und was genau im Bescheid steht.
🧐 Wenn Du trotz Verbot fährst, kann das richtig teuer werden – bis hin zur Freiheitsstrafe.
Bei Unsicherheiten hilft Dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Bescheid richtig zu deuten und Strafen zu vermeiden.😊
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Gerichtsurteile zum Thema
- OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2006 (Az. 2 Ss OWi 402/06): Fahrverbot gilt nicht für Mofas, wenn keine generelle Fahruntauglichkeit festgestellt wurde.
- VG Freiburg, Urteil vom 18.12.2014 (Az. 4 K 2024/14): Wer wegen Alkoholdelikten auffällig wurde, darf kein Mofa mehr fahren – Fahreignung fehlt.