Du hast ein Fahrverbot bekommen – zum Beispiel wegen zu schnellen Fahrens oder Alkohol am Steuer – und fragst Dich jetzt:
„Darf ich trotzdem noch Mofa fahren?“ Schließlich braucht man dafür keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Klingt logisch, oder?
Aber ganz so einfach ist es leider nicht.

Hier erfährst Du, wann Du trotz Fahrverbot aufs Mofa darfst – und wann es richtig teuer (und strafbar!) wird.

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Fahrverbot oder Führerscheinentzug – was ist der Unterschied?

Zwei wichtige Begriffe – und die machen einen gewaltigen Unterschied:

❗️ Fahrverbot (§ 44 StGB oder § 25 StVG):
➡ Du darfst für einen bestimmten Zeitraum (1–3 Monate) kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen.
➡ Dein Führerschein wird abgegeben, aber nicht dauerhaft entzogen.
➡ Nach Ablauf bekommst Du ihn automatisch zurück.

❗️ Führerscheinentzug (§ 69 StGB):
➡ Du verlierst die Fahrerlaubnis komplett.
➡ Du musst sie nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen.
➡ Manchmal ist eine MPU („Idiotentest“) nötig.

🤓 Tipp: Ob Du noch Mofa fahren darfst, hängt davon ab, welche Maßnahme gegen Dich verhängt wurde!

Darf ich bei einem Fahrverbot trotzdem Mofa fahren?

Ja – in vielen Fällen darfst Du das!
Denn: Ein Mofa (max. 25 km/h) darfst Du mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren – das ist keine Fahrerlaubnis im rechtlichen Sinne.

⚠️ Ein Fahrverbot gilt nur für Fahrzeuge, für die man eine Fahrerlaubnis braucht – also ab 45 km/h aufwärts.

Mofa fahren ist beim Fahrverbot erlaubt, wenn:

  • Du nur eine temporäre Sperre hast (z. B. 1 Monat Fahrverbot)
  • Du eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung besitzt
  • Kein gerichtlicher Zusatz wie „jegliches Führen von Fahrzeugen verboten“ verhängt wurde

‼️ Aber Vorsicht: Falls Du wegen Alkohol, Drogen oder gefährlichem Fahrverhalten bestraft wurdest, kann ein generelles Fahrverbot auch Mofas einschließen!

🤓 Tipp: Schau genau in Deinen Bescheid – steht dort „alle Fahrzeuge“, dann ist auch das Mofa tabu!

Was gilt bei einem Führerscheinentzug – darf ich dann Mofa fahren?

Das ist heikler! Bei einem Führerscheinentzug prüft das Gericht oder die Führerscheinstelle oft, ob Du überhaupt noch ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darfst – auch ein Mofa.

🥴 Ist Deine Fahreignung grundsätzlich infrage gestellt (z. B. Alkohol, Drogen, viele Punkte)?, dann darfst Du auch kein Mofa fahren.

❌ Du darfst kein Mofa fahren, wenn:

  • Die Behörde ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge verhängt hat
  • Du keine gültige Prüfbescheinigung hast
  • Eine MPU angeordnet wurde und Du noch keine neue Erlaubnis hast

‼️ Achtung: Wer trotz gerichtlichem Verbot Mofa fährt, macht sich strafbar – das kann bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bedeuten (§ 21 StVG).

Wann darf ich sicher weiter Mofa fahren?

✅ Du darfst weiterhin Mofa fahren, wenn:

  • Du nur ein Fahrverbot für „Kraftfahrzeuge mit Fahrerlaubnispflicht“ hast
  • Keine Einschränkung auf „alle Fahrzeuge“ im Bescheid steht
  • Du eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung besitzt
  • Kein Führerscheinentzug mit Entziehung der Fahreignung vorliegt

🤓 Tipp: Frag im Zweifel bei der Führerscheinstelle oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht nach – eine kurze Nachfrage kann Dich vor einem Strafverfahren schützen!

Was ist mit E-Bikes, Fahrrädern, E-Scootern & Co.? Darf ich die trotz Fahrverbot fahren?

Wenn Du ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug hast, stellt sich oft auch die Frage:

„Darf ich trotzdem Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter fahren?“

⚠️ Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie schnell und wie „motorisiert“ Dein Gefährt ist.

 Fahrräder ohne Motor oder mit E-Antrieb bis 25 km/h (Pedelecs):

✔ Diese darfst Du immer fahren, auch mit Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
✔ Denn: Sie gelten nicht als Kraftfahrzeuge – Du brauchst keine Fahrerlaubnis dafür.

🤓 Tipp: Auch wenn Du ein Fahrverbot hast – aufs Fahrrad darfst Du in der Regel umsteigen!

⚠️ E-Bikes über 25 km/h / S-Pedelecs:

❗️Diese Fahrzeuge sind zulassungspflichtig (wie ein Moped!) und brauchen ein Versicherungskennzeichen.
➡ Sie gelten als Kraftfahrzeuge – und damit brauchst Du eine Fahrerlaubnis.
➡ Bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug darfst Du sie NICHT fahren!

‼️ Achtung: Wenn Du trotzdem damit fährst, machst Du Dich strafbar – das gilt wie Autofahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

⚠️ E-Scooter:

✅ Du darfst E-Scooter mit Straßenzulassung (bis 20 km/h) weiter fahrenwenn Du nur ein Fahrverbot hast – denn sie erfordern keine Fahrerlaubnis, sondern nur ein Mindestalter von 14 Jahren.

‼️ Aber Achtung bei Führerscheinentzug:
➡ Wenn die Behörde Deine Fahreignung generell in Zweifel zieht (z. B. wegen Alkohol, Drogen oder wiederholter Verstöße), kann sie auch das Fahren von E-Scootern untersagen.
➡ Bei schweren Verstößen wird auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt.

⚠️ Merke:

Fahrzeugart

Beim Fahrverbot erlaubt?

Beim Führerscheinentzug erlaubt?

Normales Fahrrad

✅ Ja

✅ Ja

E-Bike / Pedelec bis 25 km/h

✅ Ja

✅ Ja

S-Pedelec / E-Bike über 25 km/h

❌ Nein

❌ Nein

E-Scooter (bis 20 km/h)

✅ Ja

⚠️ Nur wenn Fahreignung nicht abgesprochen wurde

🤓 Tipp: Wenn Du wegen Drogen oder Alkohol auffällig geworden bist, kann auch das Fahren eines E-Scooters oder Fahrrads problematisch werden – lass Dich rechtlich beraten, bevor Du einfach losfährst!

Ergänzender Praxistipp:

Du willst auf der sicheren Seite sein? Dann gilt:

👉 Nur Fahrrad oder Pedelec bis 25 km/h ohne Helm- und Führerscheinpflicht sind bei Fahrverbot und Führerscheinentzug immer erlaubt.
👉 Sobald ein Motor schneller als 25 km/h fährt oder ein Versicherungskennzeichen nötig ist, brauchst Du eine Fahrerlaubnis – und darfst bei Verbot nicht fahren.

 

Mein Fazit: Mofa fahren trotz Fahrverbot – manchmal erlaubt, manchmal strafbar!

🧐 Beim Fahrverbot darfst Du oft weiter Mofa fahren – beim Führerscheinentzug nicht!
🧐 Entscheidend ist, ob Deine Fahreignung infrage gestellt wurde und was genau im Bescheid steht.
🧐 Wenn Du trotz Verbot fährst, kann das richtig teuer werden – bis hin zur Freiheitsstrafe.

Bei Unsicherheiten hilft Dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Bescheid richtig zu deuten und Strafen zu vermeiden.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2006 (Az. 2 Ss OWi 402/06): Fahrverbot gilt nicht für Mofas, wenn keine generelle Fahruntauglichkeit festgestellt wurde.
  • VG Freiburg, Urteil vom 18.12.2014 (Az. 4 K 2024/14): Wer wegen Alkoholdelikten auffällig wurde, darf kein Mofa mehr fahren – Fahreignung fehlt.
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