Geklaut oder verloren ? Das macht rechtlich einen Unterschied!
⚠️ Wenn Dein Kennzeichen gestohlen wurde:
❗️ Du musst den Diebstahl sofort bei der Polizei melden!
✅ Das wird offiziell als Straftat erfasst (Kennzeichendiebstahl, § 242 StGB).
✅ Die Nummer wird als „gestohlen gemeldet“ – damit niemand damit Unfug treiben kann.
⚠️ Wenn es „nur“ verloren wurde (z. B. abgefallen beim Fahren):
✅ Reicht es, wenn Du das der Zulassungsstelle meldest.
✅ Eine polizeiliche Anzeige ist dann nicht zwingend nötig, aber dennoch empfehlenswert (z. B. zur Absicherung, falls es jemand findet und missbraucht).
Das musst Du konkret tun – Schritt für Schritt
❗️Schritt 1: Sofort Fahrzeug stehen lassen
Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist verboten. Du riskierst:
- 60 € Bußgeld + 1 Punkt
- Probleme mit der Versicherung
❗️Schritt 2: Polizei einschalten (bei Diebstahl)
- Zeige den Diebstahl an und nimm das Aktenzeichen mit.
- Das schützt Dich, falls jemand mit Deinem alten Kennzeichen Straftaten begeht.
❗️Schritt 3: Zulassungsstelle informieren
- Hier bekommst Du neue Kennzeichen.
- Wichtig: Nach Diebstahl bekommst Du eine neue Nummer – bei Verlust manchmal auch dieselbe (abhängig vom Bundesland).
🤔 Mitbringen musst Du:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)
- Bei Diebstahl: Die polizeiliche Anzeige (Bestätigung)
- TÜV-Nachweis, wenn verlangt
- ggf. Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person
Neue Schilder – das kostet es
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
Leistung |
Kosten |
Neue Kennzeichen-Schilder |
ca. 20–40 € |
Zulassungsstelle (Neuanmeldung) |
ca. 25–45 € |
Verlustanzeige/Versicherung |
ggf. 10–15 € |
Neue HU-/TÜV-Plaketten |
ca. 5–15 € |
🤓 Tipp: Bei Diebstahl übernehmen manche Teilkaskoversicherungen die Kosten – nachfragen lohnt sich!
Sicherheitstipp: So schützt Du Dich in Zukunft
✔ Kennzeichen mit speziellen Sicherheitsschrauben sichern
✔ Kennzeichenhalter mit Diebstahlschutz verwenden
✔ Parke möglichst nicht an schlecht beleuchteten Orten
✔ Bei Parkhäusern: Achte auf Kameraüberwachung
Mein Fazit: Schnell reagieren schützt vor Ärger!
🧐 Wenn Deine Kennzeichen gestohlen oder verloren gegangen sind, heißt es: Nicht warten – sondern handeln!
🧐 Bei Diebstahl: Polizei und Zulassungsstelle informieren, neue Nummer beantragen
🧐 Bei Verlust: Kennzeichen neu prägen lassen, alles neu registrieren
🧐 Denk daran: Ohne gültige Kennzeichen darfst Du nicht mehr fahren
Wenn Du Schwierigkeiten mit dem Amt oder der Versicherung hast, hilft Dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht dabei, Deine Ansprüche durchzusetzen.
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Gerichtsurteil zum Thema
- VG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2007 (Az. 10 K 1896/07):
Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder bewegt werden– auch bei Verlust des Kennzeichens ist dies eine Ordnungswidrigkeit.