Ein geliebter Mensch ist gestorben – und Du möchtest jetzt auf sein Konto zugreifen, Rechnungen bezahlen oder Guthaben übertragen. Die Bank sagt: „Wir brauchen einen Erbschein.“ Aber stimmt das wirklich? Oder gibt es auch andere Möglichkeiten, sich als Erbe auszuweisen? Hier erfährst Du, wann ein Erbschein Pflicht ist – und wann nicht!

Foto von Justin Ortega auf Unsplash

Was ist ein Erbschein – und wozu dient er?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das Dich als rechtmäßigen Erben ausweist.
Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und zeigt, wer erbt – und in welchem Anteil.

⚠️ Er wird häufig bei:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Grundbuchämtern
  • Nachlassangelegenheiten

angefordert, um rechtssicher handeln zu können.

🤓 Tipp: Der Erbschein kostet Gebühren – je nach Höhe des Nachlasses (z. B. bei 100.000 € ca. 500 €). Du solltest daher vorher prüfen, ob er wirklich nötig ist!

Muss ich der Bank immer einen Erbschein vorlegen?

⚠️ Nein, nicht immer! Banken verlangen zwar oft einen Erbschein – aber sie dürfen auch andere Nachweise akzeptieren.

🤔 Alternativen zum Erbschein:

  • Notariell eröffnetes Testament + Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht
  • Erbvertrag + Eröffnungsprotokoll
  • Notariell beglaubigte Vollmacht über den Tod hinaus (wenn vorhanden)

⚠️ Damit kannst Du Dich ebenfalls als Erbe ausweisen – der Erbschein ist dann nicht notwendig!

‼️ Achtung: Ein handgeschriebenes Testament reicht nicht – es muss vom Nachlassgericht eröffnet worden sein.

🤓Tipp: Frage die Bank schriftlich, ob sie ein eröffnetes notarielles Testament akzeptiert – oft reicht das vollkommen aus.

Wann verlangt die Bank trotzdem einen Erbschein?

🤔 Die Bank kann auf einem Erbschein bestehen, wenn:

  • Kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt
  • Die Erbfolge unklar oder umstritten ist
  • Mehrere Erben beteiligt sind (Erbengemeinschaft)
  • Zweifel an der Echtheit oder Auslegung des Testaments bestehen

‼️Achtung: Bei einer Erbengemeinschaft reicht es nicht, wenn nur einer zur Bank geht – es müssen alle gemeinsam handeln oder eine Vollmacht ausstellen.

Was kostet ein Erbschein – und wer zahlt das?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses – z. B.:

💰 Nachlasswert: 50.000 € 👉Erbschein-Gebühr: ca. 330 €

💰 Nachlasswert: 100.000 € 👉Erbschein-Gebühr: ca. 500 €

💰 Nachlasswert: 250.000 € 👉Erbschein-Gebühr: ca. 935 €

⚠️ Die Kosten trägt zunächst der Antragsteller – Du kannst sie aber ggf. aus dem Nachlass begleichen.

🤓 Tipp: Prüfe zuerst, ob Du mit einem Testament oder einer Vollmacht den Erbschein vermeiden kannst – das spart viel Geld und Zeit!

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Was kannst Du tun, wenn die Bank auf dem Erbschein besteht?

So gehst Du am besten vor:

👉 Frage schriftlich nach, ob auch ein eröffnetes notarielles Testament akzeptiert wird.
👉 Reiche ggf. eine Bankvollmacht über den Tod hinaus nach (falls vorhanden).
👉 Lass Dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten – vor allem bei höheren Geldbeträgen oder Streitigkeiten.
👉 Stelle nur dann einen Antrag auf Erbschein, wenn alle anderen Wege nicht möglich oder sinnvoll sind.

Mein Fazit: Einen Erbschein brauchst Du nicht immer!

🧐 Nein, Du brauchst nicht automatisch einen Erbschein – oft reicht ein notarielles Testament oder eine Vollmacht.
🧐 Ein Erbschein ist teuer und kann umgangen werden, wenn Du die richtigen Unterlagen hast.
🧐 Nur wenn keine eindeutigen Dokumente vorliegen oder es Streit gibt, ist der Erbschein nötig.

Lass Dich im Zweifel von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten – das schützt Dich vor unnötigen Kosten und Ärger.😊

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Gerichtsurteile zum Thema Erbschein und Bank

  • BGH, Urteil vom 08.10.2013 (Az. XI ZR 401/12): Eine Bank darf bei Vorlage eines notariellen Testaments nicht zusätzlich einen Erbschein verlangen.
  • OLG München, Beschluss vom 14.11.2017 (Az. 34 Wx 363/17): Auch bei Erbengemeinschaften kann ein notarielles Testament ausreichend sein – wenn alle Erben zustimmen.
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