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Das Bankrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden, während das Wirtschaftsrecht ganz allgemein alle Rechtsnormen umfasst, die den Wirtschaftsprozess regeln und Rechtssicherheit in die Beziehungen der privaten Wirtschaftsteilnehmer untereinander und zum Staat bringen. Die Wirtschaft unterscheidet außerdem zwischen dem öffentlichem und dem privatem Recht.