Was musst Du sofort tun, wenn Deine Karte gestohlen wurde?
⚠️ Sobald Du merkst, dass Deine Karte weg ist:
- Sofort die Karte sperren lassen!
– am besten unter der zentralen Sperrnummer 116 116 - Anzeige bei der Polizei erstatten
– besonders wichtig bei Diebstahl oder Raub - Die Bank informieren
– um den Schaden zu melden und ggf. Konto/Onlinebanking zu prüfen
‼️ Je schneller Du handelst, desto besser stehen Deine Chancen, nicht haften zu müssen.
Wann haftest Du – und wann nicht?
😊 Du haftest in der Regel NICHT, wenn:
- Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast
- Du die Karte sofort gesperrt hast, nachdem Du den Verlust bemerkt hast
- Du nicht die PIN mit der Karte zusammen aufbewahrt hast
🥴 Du haftest (teilweise oder ganz), wenn:
- Du die PIN mit im Portemonnaie hattest (z. B. als Notizzettel)
- Du den Diebstahl nicht schnell genug gemeldet hast
- Du Hinweise auf Missbrauch ignoriert hast
- Du die Karte verliehen oder offen herumliegen lassen hast
‼️ Grobe Fahrlässigkeit ist der zentrale Begriff. Wenn Du Dich grob fahrlässig verhalten hast, kann die Bank Dir den Schaden anlasten.
Wie viel Geld kann ich verlieren?
- Vor der Sperre: Du haftest maximal mit 50 €, wenn Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.
- Bei grober Fahrlässigkeit: Die Bank kann den gesamten Schaden von Dir zurückfordern.
- Nach der Sperre: Keine Haftung mehr – selbst bei Missbrauch durch Dritte.
🤓 Tipp: Viele Banken bieten einen erweiterten Schutz – z. B. durch freiwillige Haftungsbeschränkungen oder Sicherheitsgarantien. Frag nach!
Was gilt bei Kreditkarten wie Visa, Mastercard oder American Express?
Im Gegensatz zur klassischen EC-Karte greifen bei Kreditkarten andere gesetzliche Grundlagen – und auch die Haftung ist oft besser geregelt.
✅ Die wichtigsten Unterschiede:
- Du haftest bei Missbrauch grundsätzlich nur mit maximal 50 €, auch vor Sperrung
- Voraussetzung: Du hast nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt
- Die meisten Banken und Kreditkartenanbieter bieten zusätzliche Sicherheitsgarantien
- Die Rückbuchung von nicht autorisierten Zahlungen ist bei Kreditkarten deutlich einfacher möglich (Chargeback-Verfahren)
🤓 Tipp: Bei verdächtigen Abbuchungen kannst Du innerhalb von 8 Wochen Widerspruch einlegen – am besten schriftlich bei Deiner Bank oder über das Kreditkartenportal.
Grobe Fahrlässigkeit bleibt auch hier ein Problem:
🥴 Wenn Du z. B. die PIN auf der Karte notiert hast oder sie offen herumliegen ließest, kann die Bank die Erstattung verweigern.
Sicherheit bei Online-Zahlungen
Visa, Mastercard & Co. verlangen heute starke Kundenauthentifizierung (z. B. TAN, App-Bestätigung) durch „3D-Secure“ (z. B. „Verified by Visa“ oder „Mastercard Identity Check“).
⚠️ Wird diese Sicherheitsabfrage umgangen oder manipuliert, haftet nicht automatisch der Kunde – es kommt auf den Einzelfall an.
✅ Was solltest Du also tun?
❗️Sofort sperren lassen, z. B. über 116 116 oder direkt beim Anbieter
❗️Verdächtige Umsätze dokumentieren und melden
❗️Chargeback beantragen, wenn Du die Abbuchung nicht autorisiert hast
❗️Anzeige bei der Polizei erstatten – auch bei Online-Missbrauch
🤓 Viele Banken haben eigene Portale für Chargebacks – nutze sie schnell, damit die Fristen nicht ablaufen!
Mein Fazit: Du musst nur haften, wenn Du grob unvorsichtig warst
🧐 Wenn Du schnell reagierst und Deine PIN nicht leichtfertig aufbewahrst, bist Du auf der sicheren Seite.
🧐 Bis zur Sperre haftest Du nur mit 50 €, sofern Du nicht grob fahrlässig warst.
🧐 Nach der Sperre haftet die Bank – nicht Du.
Bei Problemen hilft Dir ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Deinen Schaden geltend zu machen.😊
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Gerichtsurteile zum Thema
- BGH, Urteil vom 29.11.2011 (Az. XI ZR 370/10):
Wer seine PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt, handelt grob fahrlässig – die Bank muss dann nicht erstatten. - AG München, Urteil vom 20.02.2017 (Az. 191 C 17092/16):
Keine Haftung für Kundin, wenn keine Anzeichen grober Fahrlässigkeit vorlagen und Karte rechtzeitig gesperrt wurde.