Lieferservice: Darf der Bote einen Aufpreis verlangen, wenn ich im oberen Stock wohne?

Du freust Dich auf Dein Essen – doch statt nur die Tüte zu überreichen, verlangt der Bote plötzlich ein paar Euro extra.
Der Grund: Dein Stockwerk. Kein Aufzug. Viel zu laufen.
Du fragst Dich:
„Darf der das? Oder ist das einfach nur frech?“

Hier erfährst Du, ob Du zahlen musst – oder lieber widersprechen solltest.

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Grundsätzlich gilt: Lieferung ist Lieferung – auch bis zur Wohnungstür

Wenn Du bei einem Lieferdienst bestellst, wird meist eine Lieferung bis zur Haustür oder Wohnungstür angeboten.
Das bedeutet:
✅ Der Preis, den Du beim Bestellen siehst, umfasst auch das Hochtragen – außer, es steht ausdrücklich etwas anderes dabei.

🤓 Tipp: Achte beim Bestellen auf Hinweise wie „Lieferung bis Bordsteinkante“ oder „Kontaktlose Lieferung an der Haustür“.
Wenn das nicht erwähnt ist, gilt: Bis zu Deiner eigenen Wohnungstür gehört zum Job. Egal in welchem Stockwerk.

Darf der Fahrer einfach spontan mehr verlangen?

❌ Nein, das darf er nicht – zumindest nicht ohne vorherige Ankündigung durch den Anbieter.

⚠️ Wenn im Preis kein Zusatz für das Hochtragen enthalten ist, und keine Sonderregelungen gelten, darf der Bote keinen Extra-Aufpreis verlangen.

🤔 Ausnahmen:

  • Du wohnst im 6. Stock ohne Aufzug, und es war vorher vereinbart, dass die Lieferung nur bis zur Haustür unten erfolgt
  • Du bestellst über eine Plattform, die ausdrücklich nur Lieferung bis zur ersten verschlossenen Tür vorsieht
  • Du lässt große oder schwere Gegenstände liefern (z. B. Möbel, Wasser-Kisten) → da kann „Lieferung frei Wohnung“ ein extra kostenpflichtiger Service sein. Dem musst Du aber vorher zugestimmt haben. 

🤓 Tipp: Lies immer auch das Kleingedruckte!

Was zählt bei Pizza & Co. – und was nicht?

✅ Bei Essenslieferdiensten (Pizza, Asiatisch, Döner etc.) ist es üblich und erwartet, dass die Lieferung bis zu Deiner Wohnungstür erfolgt.

Ein Bote darf:

❌ kein Trinkgeld erzwingen

❌ keinen spontanen Zuschlag erheben, weil Du „so weit oben“ wohnst

❌ nicht sagen: „Ich komme nicht hoch, Du musst runterkommen“, wenn nichts anderes vereinbart war

⚠️ Wenn er es trotzdem tut: Du kannst die Annahme verweigern – oder den Anbieter informieren.

Was, wenn ich schon online bezahlt habe – und der Bote trotzdem Geld haben will?

Manche Kunden berichten, dass Lieferboten bei Lieferung in obere Stockwerke plötzlich sagen:
„Ich bring das nicht hoch – es sei denn, Du zahlst extra.“
Oder schlimmer: „Dann nehme ich die Bestellung einfach wieder mit.“

‼️ Das ist nicht erlaubt!!! ‼️

Wichtig zu wissen:

  • Wenn Du bereits online gezahlt hast, hast Du einen gültigen Liefervertrag erfüllt

  • Der Lieferdienst ist dann verpflichtet, die Ware auch ordnungsgemäß zu liefern – so, wie es bei der Bestellung vereinbart war

Ein Bote darf sich nicht weigern, die Lieferung zu übergeben, nur weil Du ihm kein zusätzliches Geld gibst – das kann im Extremfall sogar als versuchte Nötigung (§ 240 StGB) gewertet werden

🤓 Tipp:

  • Bleib freundlich, aber bestimmt: „Ich habe schon gezahlt, bitte übergeben Sie mir die Bestellung wie vereinbart.“

  • Lehne die Zahlung ab und dokumentiere den Vorfall, z. B. mit einem Foto, Zeugen oder einer Nachricht an den Anbieter

  • Melde den Fall direkt dem Anbieter oder der Plattform (z. B. Lieferando, Uber Eats) – viele reagieren sofort

Was, wenn es gar nicht um's Geld geht? Sondern um den Weg?

In der Praxis passiert es auch, dass Lieferboten sagen:
„Ich liefere nur bis zur Haustür – komm Du runter.“
Aber auch das geht nicht einfach so – es kommt auf die Vereinbarung bei Bestellung an.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt:

✅ Lieferung bis an Deine Wohnungstürauch im 4. Stock ohne Aufzug

Der Bote darf sich nicht einfach weigern, solange keine „Lieferung bis Bordsteinkante“ oder Ähnliches beim Anbieter geregelt ist

⚠️ Auch hier gilt: Dokumentieren, melden, freundlich bleiben – aber nicht klein beigeben. Und melde auch hier diesen Vorfall direkt dem Anbieter oder der Plattform.

Was passiert, wenn ich die Annahme verweigere – oder der Bote die Lieferung einfach wieder mitnimmt?

Du hast bestellt – und vielleicht sogar schon bezahlt – aber der Bote will plötzlich mehr Geld, weigert sich hochzukommen oder ist einfach unhöflich.
Du sagst: „Dann will ich die Lieferung nicht“ – oder der Bote geht einfach ohne Übergabe wieder.

Was dann?

Es gibt zwei mögliche Fälle:

🤔 Fall 1: Du hast bereits bezahlt (z. B. per PayPal oder Kreditkarte)

✅ Dann hast Du Deinen Teil des Vertrags bereits vollständig erfüllt.
Der Anbieter ist verpflichtet, die Ware wie vereinbart zu liefern – ohne Aufschläge oder Diskussionen.

👉 Wird die Lieferung nicht übergeben, hast Du folgende Rechte:

  • Rückerstattung des Kaufpreises

  • Ersatzlieferung, wenn das sinnvoll und möglich ist (z. B. warme Speisen, fristnah)

  • Schadensersatz, wenn Dir nachweisbar ein Schaden entsteht (z. B. Du musst neu und teurer bei einem anderen Anbieter bestellen)

🤓 Tipp: Fordere sofort beim Kundenservice:
„Ich habe bezahlt, aber nichts erhalten – ich fordere eine vollständige Rückerstattung oder Neulieferung.“

Fall 2: Du hast auf Barzahlung bestellt – verweigerst aber die Annahme

👉 Dann kommt kein Vertrag zustande, weil Du die Ware nicht entgegengenommen und nicht bezahlt hast.

❌ Du musst in diesem Fall auch nichts zahlen – aber Du hast dann auch keinen Anspruch auf eine neue Lieferung.

Und wenn der Bote behauptet, Du wärst schuld?

🤨 Kein Problem – der Anbieter muss im Streitfall beweisen, dass die Lieferung ordnungsgemäß angeboten wurde.
👉 Ein Fahrer, der sich weigert hochzukommen, ist nicht im Recht.
👉 Eine Zahlungspflicht besteht nur bei ordnungsgemäßer Lieferung – das umfasst auch die vereinbarte Übergabeform (z. B. „bis zur Wohnungstür“).

Mein Fazit: Extra-Aufschlag? Nur, wenn er vorher klar vereinbart war!

🧐 Bei normalen Essensbestellungen gehört das Hochtragen zur Lieferung – egal, in welchem Stockwerk Du wohnst.
🧐 Der Fahrer darf keinen spontanen Aufpreis verlangen, wenn es vorher nicht vereinbart oder ausgeschildert war.
🧐 Bei größeren Lieferungen (z. B. Möbel, Getränkekisten) kann es anders sein – achte auf die Lieferbedingungen.
🧐 Wenn es Ärger gibt: Freundlich ablehnen und den Anbieter direkt kontaktieren.

✅ Du darfst die Lieferung verweigern, wenn der Bote sich nicht an die Abmachung hält
✅ Bei Onlinezahlung bekommst Du Dein Geld zurück – oder kannst Neulieferung verlangen
✅ Du hast keine Pflicht zur Barzahlung, wenn der Service mangelhaft ist
✅ Bei wiederholten Problemen: Anbieter oder Plattform kontaktieren – und ggf. schriftlich reklamieren

 

Gerichtsurteile zum Thema

  • AG München, Urteil vom 04.12.2014 (Az. 213 C 9523/14):
    Bei Lieferung von Möbeln war nur „Bordsteinkante“ vereinbart – der Käufer hatte keinen Anspruch auf Lieferung bis in die Wohnung.
  • BGH, Urteil vom 22.07.2015 (Az. VIII ZR 340/14):
    Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss die Lieferung bei Verbraucherverträgen bis zur Wohnungstür erfolgen.
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