Aus dem Sozialversicherungsrecht heraus gründen die fünf gesetzlichen Pflichtversicherungen (Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung), welche die elementare Grundlage der Sozialpolitik ausmachen. Das Versicherungsrecht umfasst dabei im speziellen sämtliche Normen, Vorschriften und Bestimmungen, die das Versicherungswesen betreffen, während das Krankenkassenrecht alle rechtlichen Regelungen und Pflichten von Krankenkassen umfasst.
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