So wie es meistens ist:
...es kommt darauf an.
Wenn der Radweg nämlich mit einem Schild gekennzeichnet ist, welches ein weißes Fahrrad auf blauem Grund zeigt, dann müssen Sie den Radweg benutzen, egal, in welchem Zustand er ist.
Ist kein Schild da, dürfen Sie auch auf der Fahrbahn fahren, wenn Sie das lieber wollen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings:
Wenn die Gemeinde eine Straße für Radfahrer als zu gefährlich eingestuft, hat sie das Recht, eine sogenannte „Benutzungspflicht“ der Radwege anzuordnen, an die Sie sich dann halten müssen.