Was bedeutet es, wenn eine MPU angeordnet wurde?
Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), auch bekannt als "Idiotentest" - ist eine Art „TÜV für Deine Fahrtüchtigkeit“ – meist angeordnet nach:
- Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Aggressivem oder gefährlichem Verhalten im Verkehr
- Erreichen von 8 Punkten in Flensburg
⚠️ Ohne bestandene MPU bekommst Du in Deutschland keinen neuen Führerschein.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft ganz genau, ob Du körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Fahren geeignet bist. Und das kostet Dich ganz schön viel Geld und Zeit!
Ist es möglich, den Führerschein einfach im Ausland neu zu machen?
Ja – theoretisch geht das, praktisch wird es aber kompliziert.
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG erlaubt es Dir, in einem anderen EU-Land (z. B. Tschechien, Polen, Bulgarien) einen neuen Führerschein zu machen.
❗️Aber: Deutschland erkennt diesen Führerschein nur an, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Was sind die Voraussetzungen für einen gültigen Auslandsführerschein?
Damit Dein im Ausland erworbener Führerschein auch in Deutschland gültig ist, musst Du:
✅ mindestens 185 Tage ununterbrochen im Ausstellungsland gemeldet gewesen sein (Wohnsitzpflicht)
✅ den Führerschein nach Ablauf der deutschen Sperrfrist gemacht haben
✅ keine Manipulation beim Wohnsitz betrieben haben (Briefkastenadressen reichen nicht!)
✅ die Fahrerlaubnis tatsächlich im Ausstellungsstaat erworben haben (keine gefälschten Prüfungen oder Bestechung!)
‼️ Und ganz wichtig: Wenn in Deutschland eine MPU angeordnet wurde, darfst Du nicht einfach durch einen Auslandsführerschein die MPU umgehen – das wird in vielen Fällen nicht anerkannt.
Was passiert, wenn ich mit ausländischem Führerschein in Deutschland fahre – ohne MPU?
Wenn in Deinem deutschen Führungszeugnis steht, dass Du eine MPU machen musst, und Du tauchst plötzlich mit einem Führerschein aus Polen oder Tschechien auf – dann prüft die Führerscheinstelle:
- Wurde die Sperrfrist eingehalten?
- Gab es eine gültige Anmeldung im Ausstellungsstaat?
- Wurde die MPU „umgangen“?
❌ Wenn der Verdacht besteht, dass Du den Führerschein nur gemacht hast, um die MPU zu umgehen, kann die Anerkennung in Deutschland verweigert werden.
🥴 Dann droht Dir ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Was kannst Du tun, wenn Du trotzdem ins Ausland gehen willst?
Wenn Du es wirklich versuchen willst, beachte unbedingt:
- Warte, bis Deine Sperrfrist vollständig abgelaufen ist.
- Melde Dich nachweisbar mindestens 185 Tage im Ausland an – mit echtem Wohnsitz.
- Dokumentiere, dass Du dort lebst, arbeitest oder studierst.
- Mache die theoretische und praktische Prüfung ordnungsgemäß.
- Rechne trotzdem damit, dass die deutsche Führerscheinstelle Zweifel anmeldet – besonders, wenn Du eine MPU umgehen willst.
🤓 Tipp: Es kann langfristig einfacher und auch kostengünstiger sein, die MPU tatsächlich in Deutschland zu absolvieren. Rechne auf jeden Fall einmal nach.
Mein Fazit: Ein Führerschein aus dem Ausland ersetzt die MPU nicht automatisch!
🧐 Du kannst theoretisch im EU-Ausland einen neuen Führerschein machen.
🧐 ABER: Wenn in Deutschland eine MPU angeordnet wurde, wird nicht jeder Auslandsführerschein anerkannt – vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass Du die MPU nur „umgehen“ wolltest.
🧐 Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Strafanzeige, Fahrverbot und das komplette Scheitern des Plans.
Deshalb: Lass Dich unbedingt von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, bevor Du ins Ausland gehst oder etwas unterschreibst!😊
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Gerichtsurteile zum Thema
- EuGH, Urteil vom 26.06.2008 (Rechtssache Wiedemann, C-329/06):
Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein muss in Deutschland anerkannt werden, wenn der Ausstellerstaat die Voraussetzungen geprüft hat – vor allem den Wohnsitz. - BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 (Az. 3 C 26.07):
Deutschland darf einen EU-Führerschein nicht anerkennen, wenn damit gezielt eine MPU umgangen wurdeoder ein Wohnsitzverstoß vorliegt. - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 03.05.2012 (Az. 7 K 3784/10):
Bei eindeutigem Umgehungsversuch einer MPU durch Auslandsführerschein darf die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die Nutzung in Deutschland untersagen.