Mal zu Fuß, per Bus, mit dem Fahrrad oder Scooter: Bin ich in jedem Fall auf meinem Weg zur Arbeit versichert?

Mal mit dem Auto, mal mit dem Bus, mit dem Fahrrad oder doch zu Fuß: Je nach Wetter, Lust und Laune oder Umstand entscheidest Du, wie Du zur Arbeit kommst – aber bist Du dann auch auf jedem Weg versichert? Stehst Du auch dann noch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Du immer wieder mal variierst, wie Du zur Arbeit fährst? Hier erfährst Du, welche Regeln gelten!

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Gilt der Versicherungsschutz für alle Wege zur Arbeit?

Ja, grundsätzlich bist Du auf dem direkten Weg zur Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – unabhängig davon, wie Du unterwegs bist. Es spielt also keine Rolle, ob Du:
✅ Zu Fuß gehst 
✅ Mit dem Fahrrad oder E-Bike fährst 
✅ Einen E-Scooter nutzt 
✅ Mit Bus, Bahn oder Straßenbahn fährst 
✅ Mit dem Auto fährst 

Aber: Es gibt wichtige Bedingungen! Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn Du auf dem direkten Arbeitsweg unterwegs bist und keine privaten Umwege machst.

Wann entfällt der Versicherungsschutz?

❌ Private Erledigungen auf dem Arbeitsweg – z. B. ein Umweg zum Supermarkt oder ein Abstecher zur Kita.
❌ Unfälle bei nicht erlaubter Nutzung – z. B. wenn Du mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fährst, obwohl das verboten ist.
❌ Umwege ohne beruflichen Zusammenhang – nur Umwege aus beruflichen Gründen (z. B. eine Besorgung für den Arbeitgeber) sind versichert.

Beispiel: Wenn Du auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad einen kleinen Umweg fährst, um beim Bäcker Brötchen zu holen, und dabei stürzt, besteht kein Versicherungsschutz.

Besonderheiten bei einzelnen Verkehrsmitteln

☞ E-Scooter: Versichert sind nur Fahrten, die den Regeln der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Fahrten auf Gehwegen sind nicht erlaubt!
☞ Fahrrad & E-Bike: Auch Radfahrer stehen unter Versicherungsschutz – egal, ob mit Muskelkraft oder E-Antrieb. Für schnelle S-Pedelecs (über 25 km/h) gelten jedoch andere Regeln! Diese gelten als Kleinkrafträder und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Zudem besteht eine Helmpflicht und sie dürfen nicht auf Radwegen fahren, sondern müssen die Fahrbahn nutzen.
☞ Zu Fuß unterwegs: Auch Fußgänger sind auf dem direkten Arbeitsweg versichert. Falls ein Umweg gemacht wird, entfällt der Schutz.
☞ Öffentliche Verkehrsmittel: Hier besteht uneingeschränkter Schutz – solange es sich um den direkten Arbeitsweg handelt.

⚠️ Rollschuhe & Skateboard: Rollschuh- und Skateboardfahrer sind auf dem Arbeitsweg in der Regel nicht versichert, da diese Fortbewegungsmittel nicht als anerkannte Verkehrsmittel im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Stürzt Du auf dem Weg zur Arbeit mit Rollschuhen oder einem Skateboard, kann der Unfall daher nicht als Wegeunfall anerkannt werden.

Mein Fazit: Langsam oder schnell – der Schutz gilt immer!

🧐 Ja, Du bist auf dem Weg zur Arbeit versichert! Es kommt nicht auf die Art, wie Du zur Arbeit kommst, an, sondern auf die Einhaltung der Regeln. Entscheidend ist, dass Du den direkten Weg nutzt und keine privaten Umwege machst. Falls Deine Versicherung einen Unfall dann aber doch nicht anerkennen will, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht helfen.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 (Az. B 2 U 16/14 R): Auch Fahrradfahrer sind auf dem direkten Arbeitsweg versichert – ein Umweg für private Zwecke ist jedoch nicht abgedeckt.
  • LSG München, Urteil vom 12. März 2020 (Az. L 3 U 42/19): Ein Arbeitnehmer, der mit dem E-Scooter stürzte, war versichert, weil er sich an die Straßenverkehrsordnung hielt.
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