„Ausgehverbot“: Muss ich bei einer Krankschreibung in der Wohnung bleiben?

Krankgeschrieben – aber darfst Du trotzdem das Haus verlassen? Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie während einer Krankschreibung an ihre Wohnung gebunden sind oder ob sie beispielsweise spazieren gehen oder einkaufen dürfen. Hier erfährst Du, was erlaubt ist und worauf Du achten musst!🤕

Teddybär-Verletzung _pexels

Gibt es ein generelles "Ausgehverbot" bei einer Krankschreibung?

Nein, ein generelles Ausgehverbot gibt es nicht! Aber: Ob Du das Haus verlassen darfst, hängt davon ab, welche Krankheit Du hast und ob die jeweilige Tätigkeit den Heilungsprozess gefährdet.

👍 Grundregel: Du darfst alles tun, was Deiner Genesung nicht schadet! 

Und wenn es der Arzt erlaubt, ist sogar Leistungs​sport gestattet! Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Du wegen einer schweren Depression nicht arbeitsfähig bis. Dein Sport hingegen könnte Dir da bei Deiner Gesundung enorm weiterhelfen. Solltest Du allerdings zum Beispiel wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben sein, würde ich Dir dringendst davon abraten, für den nächsten Gewichthebe-Wettkampf zu trainieren...🥴 

Wann darfst Du das Haus verlassen?

✅ Erlaubt sind:

  • Ein Spaziergang an der frischen Luft, wenn er Deiner Genesung zuträglich ist.
  • Ein Einkauf für notwendige Dinge, wenn es Dir gesundheitlich möglich ist.
  • Arzt- oder Physiotherapietermine.
  • Freizeitaktivitäten, wenn sie der Heilung nicht entgegenstehen.

❌ Nicht erlaubt sind:

  • Anstrengende Tätigkeiten oder Sport, wenn sie die Genesung verzögern.
  • Partys, Clubbesuche oder lange Kneipenabende. 
  • Reisen oder Unternehmungen, die nicht mit der Erkrankung vereinbar sind.
  • Alles, was den Verdacht auf "Krankfeiern" aufkommen lassen könnte.

Beispiel: Wenn Du wegen eines Kieschadens krankgeschrieben bist, solltest Du nicht unbedingt beim Skifahren gesehen werden. Hast Du jedoch eine Erkältung, spricht meist nichts gegen einen kurzen Spaziergang.

Kann der Arbeitgeber kontrollieren, ob Du zu Hause bist?

Theoretisch ja – aber nicht einfach so! Dein Arbeitgeber kann Dich nicht ohne Grund überwachen. Falls er Zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit hat, kann er den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) einschalten.

‼️Achtung: Wirst Du in einer Situation erwischt, die Deiner Krankheit widerspricht (z. B. beim Feiern trotz Magen-Darm-Infekt), kann das als arbeitsrechtliche Pflichtverletzung gewertet werden.

Drohen Konsequenzen, wenn Du "ertappt" wirst?

Ja, wenn Dein Verhalten den Verdacht erweckt, dass Du nicht wirklich krank bist, kann das schwerwiegende Folgen haben:

⚠️ Mögliche Konsequenzen:

  • Abmahnung oder sogar Kündigung.
  • Verlust des Anspruchs auf Lohnfortzahlung.
  • Zweifel an der Krankschreibung durch den Medizinischen Dienst.

🤓 Tipp: Falls Dein Arbeitgeber Dich zu Unrecht verdächtigt oder Druck ausübt, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen, Deine Rechte zu verteidigen.

Mein Fazit: Krank bedeutet nicht "Hausarrest"!

🧐 Während einer Krankschreibung musst Du nicht zu Hause bleiben – solange Deine Aktivitäten der Genesung nicht schaden. Spaziergänge, notwendige Erledigungen oder Arztbesuche sind erlaubt. Doch Vorsicht: Wer sich offensichtlich genesungswidrig verhält, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber.

Falls es zu Streitigkeiten kommt, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen, Deine Rechte durchzusetzen.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • BAG, Urteil vom 26. August 1993 (Az. 2 AZR 154/93): Ein Arbeitnehmer darf während der Krankschreibung das Haus verlassen, solange er sich genesungsgerecht verhält.
  • LAG Köln, Urteil vom 3. Februar 2011 (Az. 6 Sa 231/10): Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen Aktivitäten ausüben, die ihrer Genesung förderlich sind.
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