Zu spät aufgestanden? Ein Familienmitglied liegt plötzlich im Krankenhaus, Du musst dringend zum Tierarzt – oder Dein Kind blutet stark nach einem Unfall?
Du drückst aufs Gas und hoffst: „Das ist doch ein Notfall – das wird schon okay sein…“

Aber stimmt das wirklich? Darfst Du bei einem medizinischen oder persönlichen Notfall einfach zu schnell fahren – und kommst straffrei davon?

Die Antwort: Nur unter sehr engen Bedingungen – und selbst dann ist es oft ein Risiko.
Hier erfährst Du, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung als „gerechtfertigt“ gilt – und was Du auf keinen Fall tun solltest.

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Was zählt überhaupt als Notfall im Straßenverkehr?

Ein Notfall ist nicht einfach nur „Zeitdruck“!
✅ Als echter Notfall gilt zum Beispiel:

  • Lebensbedrohliche Zustände bei einem Menschen (Herzinfarkt, starke Blutung, Bewusstlosigkeit)
  • Akute Notfälle bei Tieren (z. B. Kreislaufkollaps)
  • Situationen, in denen jede Minute zählt, aber kein Rettungsdienst verfügbar ist

‼️ Wichtig: Du musst nachweisen können, dass es keine andere Lösung gegeben hätte (z. B. Notruf, Taxi, Krankenwagen).

Was sagt das Gesetz dazu?

Das Gesetz sieht keine generelle Ausnahme für Privatpersonen vor, die zu schnell fahren – auch nicht bei einem Notfall!

⚠️ Aber: Nach § 16 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) kann eine Ordnungswidrigkeit nicht geahndet werden, wenn sie in einem rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) begangen wurde.

🤔 Das bedeutet:
Du darfst im äußersten Notfall eine Verkehrsregel verletzenwenn Du damit ein höherwertiges Rechtsgut schützt– zum Beispiel Leben und Gesundheit.

Wann hilft Dir diese Regel – und wann nicht?

Keine Strafe möglich, wenn:

  • Du belegen kannst, dass eine akute Lebensgefahr bestand
  • Du keine andere Möglichkeit hattest, Hilfe zu holen
  • Du nachweislich sorgfältig und verantwortungsbewusst gehandelt hast

Es hilft Dir nicht, wenn:

  • Du „nur“ in Eile warst (z. B. weil Dein Kind zur Schule muss)
  • Du nicht vorher den Notruf gewählt hast
  • Es um Dinge wie „mein Zug fährt gleich“ oder „ich komme zu spät zur Arbeit“ geht

🤓 Tipp: Bei echten Notfällen solltest Du immer zuerst den Notruf (112) oder ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) wählen – so schützt Du Dich auch rechtlich besser.

Mein Fazit: Nur echte Notfälle rechtfertigen eine Regelverletzung – und auch dann nur im Ausnahmefall!

🧐 Zu schnell fahren darfst Du nur, wenn Du damit Leben oder Gesundheit rettest – und wirklich keine andere Option hast.
🧐 Du musst nachweisen können, dass es ein Notfall war – sonst bleibt es bei Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot.
🧐 Wenn Du unsicher bist: Lieber Rettungsdienst rufen – nicht selbst zur Gefahr werden.

Wenn Du doch einen Bußgeldbescheid bekommst, obwohl es ein Notfall war: Wende Dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – er kann prüfen, ob der rechtfertigende Notstand anerkannt wird.😊

Hier findest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile zum Thema

  • OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2000 (Az. 2 Ss OWi 695/00):
    Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann im Notfall gerechtfertigt sein – aber nur, wenn der Fahrer alle anderen Mittel ausgeschöpft hat.
  • AG Herford, Urteil vom 16.11.2015 (Az. 11 OWi 238/15):
    Kein rechtfertigender Notstand bei Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn der Fahrer keine akute Lebensgefahr nachweisen konnte.
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