Du sitzt am Steuer, konzentrierst Dich auf die Straße – und plötzlich nimmt Dein Fahrlehrer sein Handy in die Hand und telefoniert während Deiner Fahrstunde.
Ist das überhaupt erlaubt? Oder verstößt er damit gegen Verkehrsregeln?
In diesem Artikel erfährst Du, was erlaubt ist, was nicht – und was Du tun kannst, wenn es Dich stört.

Fahrschüler_pexels Kopie

Gilt das Handyverbot auch für Fahrlehrer während der Fahrstunde?

Wenn Du fährst und der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz sitzt, dann ist er nicht der Fahrzeugführer im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).

🤔 Das bedeutet: § 23 Abs. 1a StVO (Handyverbot am Steuer) gilt nicht direkt für ihn.
👉 Rein rechtlich darf er also telefonieren – aber nur, solange er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt.

🤓 Tipp: Der Fahrlehrer darf also telefonieren – aber nicht, wenn er dadurch abgelenkt ist und seine Aufsichtspflicht vernachlässigt!

Welche Verantwortung hat der Fahrlehrer während der Fahrt?

Auch wenn er nicht selbst fährt, hat der Fahrlehrer eine klare und rechtlich bindende Aufsichtspflicht.
Er muss:

⚠️ jederzeit auf Deine Fahrfehler reagieren können
⚠️ die Umgebung im Blick behalten
⚠️ sofort eingreifen können – etwa mit den Doppelpedalen oder per Anweisung

❌ Wenn er durch ein Telefonat so abgelenkt ist, dass er nicht mehr aufmerksam reagieren kann, verletzt er seine Pflicht – und das kann ernste Konsequenzen haben!

🤔 Beispiel: Wenn es zu einem Unfall kommt und er gerade telefoniert hat, kann eine Mitschuld oder Mithaftung drohen.

Was sagen die Gerichte dazu?

Es gibt bereits Urteile, in denen Fahrlehrer mithaften mussten, weil sie während der Fahrt nicht aufmerksam genug waren – etwa wegen Ablenkung durch ein Telefonat.

‼️ Achtung: Es geht nicht um das Handy an sich – sondern darum, ob der Fahrlehrer noch in der Lage ist, rechtzeitig zu reagieren. Denn wer eine Aufsichtspflicht trägt, muss auch in der Lage sein, dieser jederzeit nachzukommen – egal ob durch Handy, Zeitung oder Gespräch gestört.

Was kannst Du tun, wenn es Dich stört?

Du hast ein gutes Recht, Dich dabei unwohl oder unsicher zu fühlen – und darfst das auch ansprechen!

👍 Sprich Deinen Fahrlehrer freundlich darauf an.
👍 Erkläre, dass Du Dich unsicher fühlst, wenn er während der Fahrt telefoniert.
👍 Bitte ihn, sich während der Fahrstunden voll auf Dich und den Verkehr zu konzentrieren.

👎 Wenn sich nichts ändert:

  • Wende Dich an die Fahrschulleitung
  • Oder – bei mehrfachen Verstößen – an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Führerscheinbehörde

🤓 Tipp: Du bezahlst für eine sichere Ausbildung. Du darfst erwarten, dass Dein Fahrlehrer voll bei der Sache ist.

Mein Fazit: Erlaubt – aber nur mit voller Aufmerksamkeit!

🧐 Fahrlehrer dürfen während der Fahrstunde telefonieren – aber nur, wenn sie dabei jederzeit aufmerksam und eingreifbereit bleiben.
🧐 Sobald durch das Gespräch die Aufsichtspflicht verletzt wird, kann das rechtliche Folgen haben – bis hin zur Mithaftung oder einem Verstoß gegen berufliche Pflichten.
🧐 Wenn Du Dich unsicher fühlst, sprich es offen an – oder informiere die Leitung der Fahrschule.
🧐 Bei Problemen oder wiederholten Verstößen kannst Du Dich an einen erfahrenen Anwalt wenden.

Am besten ist in solchen Fällen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, da er sich mit Fahrerlaubnisrecht, Aufsichtspflichten und StVO-Bestimmungen bestens auskennt.😊

☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile zum Thema

  • OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2006 (Az. 2 Ss OWi 127/06):
    Ein Fahrlehrer gilt während der praktischen Ausbildung nicht als Fahrzeugführer im Sinne der StVO.
    👉 Das Handyverbot aus § 23 StVO gilt für ihn nur dann, wenn er selbst fährt – nicht, wenn der Schüler fährt.
  • AG Dortmund, Urteil vom 19.11.2003 (Az. 729 OWi-253 Js 2486/03-94/03):
    Das Telefonieren während der Fahrstunde ist nicht grundsätzlich verboten, solange der Fahrlehrer seiner Aufsichtspflicht vollumfänglich nachkommt.
  • VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.12.2008 (Az. 7 K 4233/07):
    Wenn der Fahrlehrer nicht jederzeit eingriffsbereit ist, etwa durch telefonische Ablenkung, kann das als Verletzung der Berufspflicht gewertet werden – mit möglichen Konsequenzen für die Fahrschulerlaubnis.
Info Lenßen

Chatte kostenlos mit meinem

DIGITALEN ZWILLING

Ich helfe Dir zu Deinem Recht

Frag den Lenßen Logo
Finde hier den passenden Anwalt in Deiner Nähe: