Schmerz und Leid kann nie wirklich mit Geld abgegolten werden. Trotzdem gibt es Richtlinien, wieviel das Opfer für bestimmte Verletzungen bekommt. Das ist in den meisten Fällen jedoch nicht wirklich viel, bemessen an den oft lebenslangen Konsequenzen für den Betroffenen.

Im Gegensatz zu den USA, wo einer Frau 4,5 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen wurden, weil sie sich bei Mc Donald's an einem Becher Kaffee verbrüht hatte. Ein Gericht in New Mexico verurteilte die Fastfoodkette, weil diese nicht darauf aufmerksam gemacht hatte, dass der Kaffee heiss sei....

Hier in Deutschland wäre so etwas undenkbar. Die Summen sind bedeutend geringer, selbst bei besonders schweren Schädigungen. So hat z.B. das Oberlandesgericht Oldenburg einem Mann, der seit einem Streit mit einem Arbeitskollegen im Wachkoma liegt,  ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zugesprochen. Die Richter begründeten diese für Deutschland hohe Summe damit, dass „eine schlimmere Gesundheitsschädigung kaum vorstellbar sei“.

Was also kostet Schmerz in Deutschland? Hier eine kleine Liste:

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Jeder Fall, jede Verletzung, jedes daraus resultierende Schicksal ist anders zu bewerten. Deshalb gibt es bei der Bestimmung eines Schmerzensgeldes keine allgemein gültige Rechtsprechung.

Dennoch gibt es Anhaltspunkte, an denen sich die Richter im Falle eines Falles normalerweise orientieren: 
(Quelle: Die Lücke im Gesetz, von Ingo Lenßen, Riva-Verlag)

Hier einige Beispiele:

  • Schädelprellung durch Faustschlag 1.000 Euro
  • Handgelenkfraktur 1.250 Euro
  • Hundebisswunde Knie und Oberschenkel 2.000 Euro
  • Leichte Gehirnerschütterung und Verlust von zwei Zähnen 2.000 Euro
  • Fraktur der neunten Rippe und Pneumothorax 3.000 Euro
  • Leichte Gehirnquetschung mit Verlust des Geruchssinns 5.500 Euro
  • Verlust eines Hodens ohne Beeinträchtigung der Zeugungsfähigkeit 10.000 Euro
  • Sexueller Missbrauch über zwei Jahre 12.000 Euro
  • Amputation des rechten Mittelfingers 15.000 Euro
  • Erblindung des rechten Auges nach Körperverletzung 15.000 Euro
  • Verlust von vier Fingern an linker Hand unter Todesangst 20.000 Euro
  • Verlust der linken Ohrmuschel durch Abriss 20.000 Euro
  • Amputation des linken Unterschenkels 30.000 Euro
  • Verlust von Milz und Gallenblase, , zahlreiche Frakturen 30.000 Euro
  • Brutale Vergewaltigung 40.000 Euro
  • Amputation des linken Oberschenkels nach ärztlichem Behandlungsfehler 47.500 Euro
  • Risswunden an Vorhaut und Penis, beide Hoden von Hund abgebissen 50.000 Euro
  • Verlust der Gebärmutter nach ärztlichem Behandlungsfehler 50.000 Euro
  • Nahezu völlige Erblindung eines Kleinkindes durch Schütteltrauma 75.000 Euro
  • Abriss des rechten Arms, des Schlüsselbeins und Schultereckgelenks sowie Ober- und Unterschenkelfraktur, zudem Kreuzbandriss im Knie 70.000 Euro + 200 Euro monatliche Rente
  • Querschnittslähmung unterhalb des siebten Brustwirbels nach Rückenmarksabriss 85.000 Euro
  • Schwere Schädel- und Hirnverletzungen – Kläger wird nie mehr als über das Niveau eines 10-Jährigen verfügen 150.000 Euro
  • Querschnittslähmung nach Wirbelsäulen-OP – schwerer Pflegefall nach ärztlichem Behandlungsfehler 300.000 Euro

Bleiben Sie gesund!

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
OLG Oldenburg, Az. 12 U 50/40

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