Du fährst bei nasser Straße durch die Stadt – und plötzlich spritzt das Wasser vom Straßenrand auf einen Fußgänger. Nasse Hose, dreckige Jacke – und ziemlich schlechte Laune auf der anderen Seite. Jetzt stellt sich die Frage:
Musst Du für die Reinigungskosten aufkommen – oder ist das einfach Pech für den Fußgänger?

Die Antwort ist: Es kommt drauf an – vor allem auf Dein Fahrverhalten!
In diesem Artikel erfährst Du, wann Du zahlen musst – und wie Du Dich im Alltag davor schützen kannst.

Foto von Clay LeConey auf Unsplash

Was sagt das Gesetz zu solchen Spritzaktionen?

⚠️ Grundsätzlich gilt:
Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen – auch auf Fußgänger am Straßenrand. § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor:

Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“

🤔 Das bedeutet: Wenn Du mit überhöhter Geschwindigkeit oder unachtsam durch eine große Pfütze fährst, bist Du unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Wann musst Du als Fahrer tatsächlich zahlen?

Du musst nur dann die Reinigungskosten oder Schäden ersetzen, wenn:

✅ Du zu schnell oder rücksichtslos durch eine Pfütze gefahren bist
✅ Es klar erkennbar war, dass ein Fußgänger daneben steht oder läuft
✅ Du hättest langsamer fahren oder ausweichen können

Dann gilt es als fahrlässige Sachbeschädigung oder Körperverletzung (bei durchnässter Kleidung oder Verletzungen durch Schmutz).

Wann musst Du nicht zahlen?

In manchen Fällen ist das Nassspritzen einfach unvermeidbar – z. B. wenn:

❌ Die Pfütze nicht zu erkennen war
❌ Du nicht ausweichen konntest (z. B. Gegenverkehr)
❌ Der Fußgänger in einem gefährlichen Bereich gelaufen ist (z. B. zu nah am Rand)

In solchen Fällen kann Dir keine Schuld nachgewiesen werden – und Du musst auch nicht haften.

Was sagen die Gerichte dazu?

  • AG Frankfurt, Urteil vom 10.02.1987 (Az. 30 C 3617/86):
    Ein Autofahrer musste die Reinigungskosten für den Anzug eines Fußgängers zahlen, den er beim Durchfahren einer Pfütze bewusst nassgespritzt hatte.
  • AG Hamburg, Urteil vom 18.11.1997 (Az. 40A C 179/97):
    Autofahrer fuhr mit unangepasster Geschwindigkeit durch eine tiefe Pfütze – musste dem Fußgänger 50 DM für Kleidung ersetzen.

Diese Urteile zeigen: Wer vorsichtig fährt, ist auf der sicheren Seite – wer rücksichtslos fährt, zahlt.

Was kannst Du als nassgespritzter Fußgänger tun?

Wenn Du nassgespritzt wurdest:

  1. Kennzeichen merken oder notieren
  2. Zeugen sichern, wenn vorhanden
  3. Fotos vom Ort, Deiner Kleidung und der Pfütze machen
  4. Den Autofahrer zur Erstattung der Reinigungskosten auffordern
  5. Bei Weigerung: zivilrechtlich geltend machen (ggf. mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht)

🤓 Tipp: Kleinere Forderungen (unter 100 €) lassen sich auch per Schlichtungsverfahren oder Online-Mahnverfahren durchsetzen – oft ohne Anwalt.

Mein Fazit: Nicht jeder Spritzer ist automatisch eine Schadensersatzpflicht – aber Rücksicht ist Pflicht!

🧐 Als Autofahrer musst Du nicht für jede nasse Hose zahlen – aber sehr wohl, wenn Du rücksichtslos durch eine große Pfütze fährst.
🧐 Wer langsam und vorsichtig fährt, schützt sich und andere – und bleibt auch rechtlich auf der sicheren Seite.
🧐 Und Fußgänger? Die sollten bei starkem Regen lieber einen Schritt zurücktreten, aber sich auch nicht alles gefallen lassen.

Im Zweifel hilft Dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, Deine Ansprüche zu prüfen – oder Dich zu verteidigen, wenn Du als Fahrer angeschwärzt wirst.😊

☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile zum Thema

  • AG Frankfurt, 10.02.1987 (Az. 30 C 3617/86): Reinigungskosten für nasse Kleidung nach rücksichtsloser Pfützendurchfahrt
  • AG Hamburg, 18.11.1997 (Az. 40A C 179/97): Schadensersatzpflicht bei erkennbarer Gefährdung durch Spritzwasser
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