Du hast am Steuer Dein Handy benutzt – zum zweiten oder vielleicht sogar dritten Mal. Jetzt fragst Du Dich:
„Kann ich dafür ein Fahrverbot bekommen – auch wenn ich 'nur' das Handy in der Hand hatte?“

Die Antwort: Ja, das kann passieren! Und je nachdem, wie oft Du schon aufgefallen bist, kann es schnell richtig ernst werden.

In diesem Artikel erfährst Du, wann ein Fahrverbot wegen Handy am Steuer droht, was genau zählt – und wie Du Dich im Ernstfall am besten schützt.

Foto von Rahul Himkar auf Unsplash

Was ist überhaupt verboten? – Das steht im Gesetz

⚠️ Laut § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es verboten, am Steuer ein elektronisches Gerät aufzunehmen oder zu halten, wenn das Fahrzeug läuft.

❌ Dazu zählen Smartphones, Tablets, Navis, Smartwatches, Musikplayer u. v. m.
❌ Auch das kurze Ablesen von Nachrichten, Musikumschalten oder Telefonieren ohne Freisprechanlage ist verboten.

‼️ Achtung: Es geht nicht nur ums Telefonieren – schon das bloße Halten oder Tippen reicht aus, um ein Bußgeld zu kassieren!

Was passiert beim ersten Verstoß?

👉 Beim ersten Mal bekommst Du in der Regel:

  • 100 Euro Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg

🥴 Wenn Du dabei jemanden gefährdest oder einen Unfall baust, wird es deutlich teurer:

  • 150–200 Euro,
  • 2 Punkte,
  • und zusätzlich: 1 Monat Fahrverbot

‼️ Achtung: Schon beim ersten Unfall mit Handy am Ohr kann das Fahrverbot kommen – selbst wenn es der erste Verstoß ist!

Und was passiert beim zweiten oder dritten Mal?

Wenn Du wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wirst, droht Dir ein sogenannter beharrlicher Pflichtverstoß.

🤔 Das bedeutet: Auch wenn der einzelne Verstoß "nur" ein Punkt ist, sagt die Behörde:

„Du hast es immer noch nicht kapiert – jetzt gibt’s ein Fahrverbot!“

👉 Die Folge kann sein:

  • 1 Monat Fahrverbot,
  • zusätzlich wieder Punkte + Bußgeld

❗️ Vor allem, wenn die Verstöße innerhalb kurzer Zeit (z. B. 1 Jahr) stattfinden, wird es eng.

🤨 Beispiel:
Du wirst 2× innerhalb von 6 Monaten mit dem Handy am Steuer erwischt. Beim zweiten Mal kann die Bußgeldstelle freiwillig ein Fahrverbot verhängen, um die Ernsthaftigkeit zu betonen – auch wenn das im Bußgeldkatalog nicht zwingend vorgesehen ist.

Was sagen die Gerichte dazu?

Gerichtsurteile zeigen klar:
Wiederholte Handyverstöße können als Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr gewertet werden – mit Fahrverbot, Punkteverdopplung oder sogar MPU-Aufforderung.

  • OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2016 (Az. 1 RBs 98/15):
    Wiederholtes Telefonieren am Steuer rechtfertigt ein Fahrverbot – auch ohne Unfall!
  • AG Tiergarten, Urteil vom 03.11.2020 (Az. 303 OWi 2402 Js 2552/20):
    Der Fahrer telefonierte mehrfach mit dem Handy – das Gericht verhängte ein Monat Fahrverbot wegen beharrlichen Pflichtverstoßes.

Wie kannst Du ein Fahrverbot noch verhindern?

🤔 In bestimmten Fällen kannst Du versuchen, das Fahrverbot durch einen Antrag auf sogenannte „Ersetzungsmöglichkeit“ zu umgehen:

✅ Du zahlst ein erhöhtes Bußgeld (z. B. 250 statt 100 Euro)
✅ Dafür darfst Du weiter fahren

⚠️ Das klappt aber nur bei bestimmten Einzelfällen – und nicht, wenn Du schon oft aufgefallen bist!

🤓 Tipp: Lass Dich rechtlich beraten – ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Dir helfen, Punkte, Fahrverbote oder sogar ein Verfahren abzumildern.

Mein Fazit: Ja – wer mehrmals mit dem Handy am Steuer erwischt wird, riskiert den Führerschein!

🧐 Handy am Steuer ist keine Lappalie – schon beim ersten Mal wird’s teuer, beim zweiten Mal kann das Fahrverbot folgen.
🧐 Je häufiger Du auffällst, desto eher unterstellt man Dir beharrliches Fehlverhalten – und das wird hart geahndet.
🧐 Vermeide Wiederholungen, nutze eine Freisprechanlage – oder leg das Handy während der Fahrt ganz weg.

Wenn Du Post bekommst oder ein Fahrverbot droht, hol Dir unbedingt Hilfe von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht – er weiß, wie Du reagieren kannst und ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • OLG Hamm, 24.03.2016 (Az. 1 RBs 98/15): Fahrverbot bei wiederholtem Handyverstoß auch ohne Unfall.
  • AG Tiergarten, 03.11.2020 (Az. 303 OWi 2402 Js 2552/20): Fahrverbot trotz Handyverstoß ohne Gefährdung – wegen Wiederholung.
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