Zuerst einmal: Bin ich auf dem direkten Arbeitsweg immer versichert?
✅ Ja! Der direkte Weg zwischen Deiner Wohnung und Deinem Arbeitsplatz ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
👍 Versicherte Arbeitswege:
➡ Direkt von zu Hause zur Arbeit und zurück.
➡ Auch der Weg mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß.
➡ Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
🤓 Tipp: ☞ Ist mein Arbeitsweg versichert, wenn ich nicht zu Hause übernachtet habe?
Was passiert bei einem Umweg?
Kleine Umwege können trotzdem versichert sein, wenn sie einen „beruflichen“ oder „sozialen“ Zweck haben. Beispiele:
✅ Kinderbetreuung: Bringst Du Dein Kind zur Kita oder Schule, ist dieser Umweg versichert, denn er gehört zur Berufsausübung dazu.
✅ Fahrgemeinschaft: Ein Umweg, um einen Kollegen mitzunehmen, ist ebenfalls abgesichert.
✅ Verkehrsbedingte Umwege: Wenn Du wegen einer Baustelle oder eines Staus einen anderen Weg wählst, ist das in Ordnung.
Wann entfällt der Versicherungsschutz?
🥴 Du bist nicht versichert, wenn:
❌ Du einen Umweg aus privaten Gründen machst (z. B. zum Einkaufen, ins Fitnessstudio oder zur Post).
❌ Du einen Freund besuchst, bevor Du zur Arbeit fährst.
❌ Du freiwillig eine längere Strecke nimmst, obwohl eine direkte Route möglich wäre.
‼️ Achtung: Falls Du nach dem privaten Umweg wieder auf den direkten Arbeitsweg zurückkehrst, beginnt der Versicherungsschutz wieder!
🤓 Tipp: Falls Du unsicher bist, dokumentiere den Unfall und die Route – so kannst Du Deine Versicherungschancen erhöhen.
Was passiert, wenn ich auf einem Umweg einen Unfall baue?
👉 Unfall dokumentieren – Fotos machen, Zeugen notieren.
👉 Unfall melden: Informiere sofort Deinen Arbeitgeber und die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse. Sie prüfen, ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.
👉 Falls nötig, zum Durchgangsarzt (D-Arzt) gehen – das ist ein Arzt für Arbeits- und Wegeunfälle.
👉 Begründung des Umwegs:
Du musst erklären können, warum Du den Umweg genommen hast. Zum Beispiel, weil Du Dein Kind zur Kita gebracht hast oder eine Baustelle umfahren musstest. Wenn Du Zeugen hast (z. B. Dein Kind oder Kollegen) oder Dokumente, die den Grund des Umwegs erklären, solltest Du diese einreichen.
Was tun, wenn der Unfall nicht anerkannt wird?
- Widerspruch einlegen:
Wenn die Berufsgenossenschaft Deinen Unfall nicht anerkennt, kannst Du schriftlich Widerspruch einlegen. - Rechtsberatung nutzen:
Wende Dich an die Unfallkasse oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Fachleute wissen genau, wie solche Fälle geprüft werden.
🤓 Tipp: Hier ist ein nützlicher Link zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): www.dguv.de.
Wer zahlt, wenn die Versicherung nicht greift?
Falls die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt, musst Du auf andere Versicherungen zurückgreifen:
✅ Kfz-Versicherung – Übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug (Teilkasko/Vollkasko).
✅ Private Unfallversicherung – Falls Du eine abgeschlossen hast, kann sie für Verletzungen zahlen.
✅Krankenversicherung – Übernimmt medizinische Kosten, falls der Unfall nicht als Arbeitsunfall gilt.
‼️ Achtung: Falls Du jemand anderen verletzt hast, kann es sein, dass Du haften musst – eine Haftpflichtversicherung kann hier helfen!
Mein Fazit: Kleine Umwege sind oft versichert – aber nicht immer!
🧐 Ein kleiner Umweg kann durchaus als Arbeitsunfall anerkannt werden, solange er beruflich oder sozial begründet ist. Wichtig ist, dass Du die Gründe für den Umweg gut dokumentierst und den Unfall sofort meldest. Solltest Du auf Widerstand stoßen, hilft ein Fachanwalt für Sozialrecht weiter – so sicherst Du Dir, was Dir zusteht! 😊
☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Sozialrecht in Deiner Nähe
Gerichtsurteile zur Versicherung auf dem Arbeitsweg
- BSG, Urteil vom 30. Januar 2020 (Az. B 2 U 9/18 R): Ein Arbeitsweg bleibt versichert, wenn der Umweg „plausibel“ ist (z. B. Kita-Stopp).
- LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2021 (Az. L 9 U 2194/20): Arbeitswege sind auch versichert, wenn gelegentlich alternative Routen genutzt werden – aber nicht für private Erledigungen.
- BSG-Urteil vom 23. April 2013 (Az. B 2 U 8/12 R):
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Umweg zur Kita versichert ist, wenn das Kind dort betreut wird, um die Berufsausübung zu ermöglichen - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 2016 (Az. L 2 U 159/14):
Ein Umweg aufgrund einer Baustelle oder Straßensperrung wurde als versichert anerkannt, da der Weg alternativlos war.