Das kann schnell passieren, vor allem, wenn man noch Schüler ist: man vergisst im morgendlichen Stress seine Streifenkarte für Bus oder Bahn und wird beim „Schwarzfahren“ erwischt.

So ist es auch dem 15-jährigen Lukas passiert, dem die ganze Situation mit dem Kontrolleur ziemlich peinlich war. So peinlich, dass er seinen Eltern zuhause nichts davon erzählte. Doch einige Zeit später bekam der Junge einen persönlichen Brief von einem Inkassounternehmen, das knappe 90 Euro Beförderungsentgelt von ihm einforderte. Der Junge war verzweifelt, denn so viel Geld hatte er nicht - und seinen Eltern das zu erzählen, traute er sich auch nicht…

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So wie Lukas geht es leider immer wieder vielen Jugendlichen. Sie werden erwischt, vergessen dann vielleicht auch noch, die Streifenkarte oder das Monatsticket nachträglich einzureichen oder haben es sogar zwischenzeitlich bereits verloren. Und die Bahn nutzt das leider immer wieder schamlos aus. 

Kein Anspruch auf erhöhtes Beförderungsentgelt!

Dabei hat die Bahn gegenüber Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren keinerlei Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt! Das hat damit zu tun, dass der Staat sagt, dass „Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind“.

Leider „vergessen“ die Verkehrsunternehmen gerne einmal, auf diesen Umstand hinzuweisen und fordern trotzdem die 40 bzw. bis zu 90 Euro ein, falls ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde. Doch Sie als Eltern oder Ihr als Jugendliche müsst das nicht zahlen! 

Was also tun? 

In unseren Videos: ☞"Schwarzfahren: Kein erhöhtes Beförderungsentgelt für Jugendliche unter 18 Jahre!" und ☞"Schwarzfahren unter 18: Fordert das erhöhte Beförderungsentgelt zurück!" zeigen wir Euch, was Ihr machen und wie Ihr Euch verhalten solltet, wenn Euch ein Verkehrs- oder ein Inkassounternehmen anschreibt. Doch falls danach trotzdem ein Mahnbescheid ins Haus flattert, müsst Ihr unbedingt Widerspruch dagegen einlegen. Warum Ihr das machen müsst und wie das geht, zeigt Euch dieses Video: ☞„Unberechtigte Mahnung & Inkassoschreiben bekommen: Was müsst Ihr jetzt tun?"

Das Recht ist auf der Seite der Jugendlichen!

Wir sind uns alle einig: Schwarzfahren geht gar nicht und ist allen anderen gegenüber unfair.

Aber: was genau so wenig geht, ist das Verhalten von einigen Verkehrsunternehmen, die darauf spekulieren, dass viele die Rechtsgrundlage nicht kennen und deswegen zahlen. Und das ist meistens der Fall. Ein lukratives „Nebengeschäft“ für die Unternehmen - die billigend in Kauf nehmen, dass viele Jugendliche, die keine Unterstützung aus dem Elternhaus erfahren, hilflos sind.

So wie Lukas: der pflichtbewusste Junge hatte in seiner Verzweiflung viel Freizeit geopfert und wochenlang Zeitungen ausgetragen und kleine Jobs angenommen, um die von ihm geforderten 90 Euro abstottern zu können…  Wir finden das einfach nur gemein.

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