Was ist, wenn Ihr das erhöhte Beförderungsentgelt – Ihr wisst, wir reden über das Schwarzfahren mit dem Bus, der Bahn oder der Straßenbahn – bereits bezahlt habt? Vielleicht habt Ihr dann auch noch verspätet gezahlt und das Unternehmen verlangt nun von Euch sogar Mahngebühren? Müsst Ihr die dann auch noch bezahlen?
Ich habe Euch in einem anderen Video (☞ "Schwarzfahren: Kein erhöhtes Beförderungsentgelt für Jugendliche unter 18!") bereits schon einmal erklärt, dass es Gerichtsentscheidungen gibt, die sagen, man ist nicht verpflichtet, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen, wenn der Fahrgast unter 18 Jahre alt war. Wenn Ihr also schon nicht verpflichtet seid, das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen, müsst Ihr natürlich auch nicht eine Mahngebühr dafür bezahlen.
Jetzt kommt natürlich die Frage, was ist, wenn Ihr das Beförderungsentgelt schon bezahlt habt. Könnt Ihr es vielleicht zurückverlangen?
Ich meine ja!
Zumindest lohnt es sich, einen Brief zu schreiben mit dem Hinweis, dass die Forderung rechtswidrig ist, da die Gesetze beziehungsweise Gerichte dies bereits entschieden und anerkannt haben, dass Jugendliche ein solches erhöhtes Beförderungsentgelt nicht bezahlen müssen und Ihr deswegen den bereits bezahlten Betrag vom Unternehmen zurückfordert. ☞ Und die Mahngebühren, wie gesagt, würde ich nicht bezahlen.
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