Markus H.: „Nach dem Einkaufen wollte ich im Parkhaus rückwärts aus meiner Parklücke fahren. Plötzlich knallte es. Als ich zurück schaute, sah ich nur das Heck eines anderen Autos in meinem Kofferraum. Der andere Fahrer war ebenfalls rückwärts aus seiner Parklücke gefahren. Wer zahlt denn jetzt den Schaden?“

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Im Normalfall haftet in solchen Situationen jeder selber für seinen Schaden, weil beide besser hätten gucken müssen.

Aber:

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie aus Ihrer Parklücke herausfahren und ein anderes Auto berührt Sie, weil der Fahrer rückwärts gegen die Fahrt- und Pfeilrichtung einparken wollte. 

Das Landgericht in Heidelberg hat nämlich entschieden, dass in solchen Fällen dieser zu 100 % für den Schaden aufkommen muss, da er "die Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße" missachtete.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

LG Heidelberg Urt. v. 13.01.2015, 2 S 8/14

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