Im Normalfall haftet in solchen Situationen jeder selber für seinen Schaden, weil beide besser hätten gucken müssen.
Aber:
Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie aus Ihrer Parklücke herausfahren und ein anderes Auto berührt Sie, weil der Fahrer rückwärts gegen die Fahrt- und Pfeilrichtung einparken wollte.
Das Landgericht in Heidelberg hat nämlich entschieden, dass in solchen Fällen dieser zu 100 % für den Schaden aufkommen muss, da er "die Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße" missachtete.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
LG Heidelberg Urt. v. 13.01.2015, 2 S 8/14