Jetzt hat die kalte Jahreszeit nun kaum begonnen und schon kommt der erste Mandant mit einem Verwarnungsgeld zu mir. Warum? Naja, er hat den Motor laufen lassen um seine Scheiben zu enteisen und er ist natürlich angezeigt worden von einem Nachbarn.
Zu recht? Leider ja.
Tatsächlich darf man den Motor - so steht's in der Straßenverkehrsordnung - nicht unnötig laufen lassen. Und wenn die Scheibe nun vereist ist und man lässt den Motor laufen, dann ist das unnötig, denn man könnte ja einen Kratzer zu Hilfe nehmen und mit dem die Scheibe "enteisen". Also, wer die zehn Euro Verwarnungsgeld nicht zahlen will, der sollte der Motor auslassen und den Kratzer benutzen.