Grundsatz: Der Fahrer haftet – aber nicht immer allein
In Deutschland gilt die sogenannte Gefährdungshaftung:
Das heißt, als Autofahrer haftest Du allein schon deshalb, weil Du ein potenziell gefährliches Fahrzeug führst – selbst wenn Du Dich korrekt verhältst.
⚠️ Aber: Wenn der Fußgänger mit dunkler Kleidung nachts auf die Fahrbahn tritt, kann ihm eine Mitschuld oder sogar ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden.
Was bedeutet Mitschuld wegen dunkler Kleidung?
⚠️ Wer sich im Dunkeln völlig ohne Reflektoren und dunkler Kleidung auf oder an der Straße bewegt, verletzt die eigene Sorgfaltspflicht.
❗️ Das heißt: Er hätte wissen müssen, dass er schwer erkennbar ist – und muss ggf. einen Teil des Schadens selbst tragen.
🤓 Tipp: Ein Mitverschulden liegt oft schon dann vor, wenn der Fußgänger nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Straße oder am Fahrbahnrand läuft.
Was sagen die Gerichte dazu?
Gerichte urteilen in solchen Fällen differenziert – abhängig von Ort, Beleuchtung, Reaktionszeit, Geschwindigkeit und Sichtbarkeit:
🤔 Beispiele aus der Rechtsprechung:
- OLG Köln, Urteil vom 17.07.2002 (Az. 13 U 7/02):
Ein dunkel gekleideter Fußgänger wurde nachts angefahren. Das Gericht sprach dem Fußgänger eine 50 % Mitschuld zu, weil er kaum sichtbar war. - OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1993 (Az. 13 U 20/93):
Autofahrer fuhr trotz korrektem Fahrverhalten einen schwarz gekleideten Fußgänger an.
Das Gericht verteilte die Schuld 70 % beim Fahrer, 30 % beim Fußgänger – wegen unzureichender Sichtbarkeit.
Wer zahlt für den Schaden – und was übernimmt die Versicherung?
⚠️ Die Haftpflichtversicherung des Fahrers übernimmt grundsätzlich die Schadensregulierung – auch wenn ein Mitverschulden des Fußgängers festgestellt wird.
👉 Wenn der Fußgänger verletzt wird, können Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall entstehen.
👉 Bei Mitschuld muss der Fußgänger ggf. einen Teil dieser Kosten selbst tragen – oder sie werden gekürzt.
‼️ Achtung: Wenn Dir als Fahrer ein grobes Verschulden (z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Handy am Steuer, unaufmerksames Fahren) nachgewiesen wird, haftest Du in der Regel voll.
Was kannst Du als Fahrer tun, um nicht allein zu haften?
✅ Beweise sichern: Notiere Ort, Wetter, Kleidung, Sichtverhältnisse, Zeugen
✅ Polizei rufen: Auch bei kleineren Unfällen – wichtig für die Dokumentation
✅ Dashcam? Falls vorhanden, kann sie helfen, die Sichtverhältnisse zu beweisen
✅ Anwalt einschalten: Besonders, wenn es um Schmerzensgeld oder hohe Forderungen geht
🤓 Tipp: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Dir bei der Haftungsfrage und sichert Dich gegen unberechtigte Forderungen ab.
Was gilt für Fußgänger? Tipps zur eigenen Sicherheit
Auch Fußgänger tragen Verantwortung:
👍 Reflektoren, helle Kleidung oder Warnwesten erhöhen die Sichtbarkeit
👍 Gehweg nutzen – niemals auf der Fahrbahn gehen
👍 Auf unbeleuchteten Landstraßen besonders vorsichtig sein
⚠️ Wer gegen diese Grundsätze verstößt, trägt Mitverantwortung, wenn es kracht.
Mein Fazit: Der Autofahrer haftet – aber nicht automatisch allein
🧐 Als Fahrer haftest Du – aber wenn der Fußgänger nachts schwer erkennbar war, kann er mithaften.
🧐 Die Höhe der Schuldverteilung hängt vom Einzelfall ab – Kleidung, Lichtverhältnisse und Fahrverhalten zählen.
🧐 Wenn Du betroffen bist, sichere Beweise und lass Dich juristisch unterstützen.
In solchen Fällen solltest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren – er kann Dich im Streitfall oder bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung gezielt unterstützen.😊
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Gerichtsurteile zum Thema
- OLG Köln, 17.07.2002 (Az. 13 U 7/02): Mitschuld von 50 % bei schwarz gekleidetem Fußgänger im Dunkeln
- OLG Hamm, 03.11.1993 (Az. 13 U 20/93): 30 % Mitschuld bei schwer erkennbarer Kleidung trotz vorsichtiger Fahrweise