Rechnungen & Bezahlung

Nachträgliches Halteverbot, das Auto wurde abgeschleppt: Wer trägt die Kosten?

Alex U.: „Ich hatte mein Auto ordnungsgemäß geparkt und bin dann für ein paar Tage in den Urlaub geflogen. Als ich zurückkam, war mein Auto weg! Die Gemeinde hatte es abschleppen lassen, weil in der Zwischenzeit ein Umzug stattgefunden hatte. Von dem hatte ich aber nichts gewusst und offenbar wurden die Parkverbotsschilder erst aufgestellt, nachdem ich schon weg war. Durfte die Stadt mich einfach so abschleppen lassen und muss ich nun die Kosten dafür auch noch übernehmen?“

Parken-verboten _pexels

Die Antwort ist relativ einfach: ja und ja.

Denn nach ständiger Rechtsprechung dürfen Fahrzeuge ab dem vierten Tag nach Aufstellung der Verbotsschilder abgeschleppt werden. Und da die Gemeinde jederzeit das Recht hat, falls notwendig solche Schilder aufzustellen, sind Sie als „Dauerparker“ dazu verpflichtet, regelmäßig das Umfeld Ihres Fahrzeugs auf neue Verkehrsschilder zu überprüfen, dementsprechend zu handeln und im Zweifel umzuparken. Sollten oder können Sie das nicht, darf Ihr Auto abgeschleppt werden und Sie müssen die Kosten dafür übernehmen.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Verwaltungsgericht Neustadt Urt. v. 27.01.2015 Az. 5 K 444/14.NW

§ 16 OWiG, § 25 II a 1 StVG

Finden Sie hier den passenden Anwalt in ihrer Nähe: