In meinem Video „Darf die Polizei eigentlich immer Eure Taschen durchsuchen?“ habe ich erzählt, unter welchen Voraussetzungen die Polizei das bei Euch nur machen darf. Doch was ist mit dem Kaufhausdetektiv, der in Eure Tasche schauen will? Darf der das überhaupt? Und wie solltet Ihr Euch verhalten und was solltet Ihr unbedingt tun, wenn er das tatsächlich machen will?

Das ist tatsächlich eine Situation, die jedem von uns passieren kann.

Stellt Euch vor, Ihr seid mitten in einem Kaufhaus und auf einmal werdet Ihr angesprochen von einem Kaufhausdetektiv. Der glaubt, dass Ihr etwas gestohlen habt und will in Eure Tasche sehen.

Hat er dieses Recht? Nein!

Der Kaufhausdetektiv hat nicht das Recht, in Eure Tasche hineinzusehen. Auch dann nicht, wenn er behauptet, es sei sein Hausrecht. Aber was könnt Ihr tun?

Ich rate Euch:

Bleibt auf jeden Fall da stehen, wo Ihr in diesem Moment seid und bewegt Euch nicht vom Fleck. Wenn Ihr nichts gestohlen habt, dann besteht darauf, dass die Polizei gerufen wird und geht auf gar keinen Fall mit diesem Detektiv in irgend einen Hinterraum und führt dort ein Gespräch. Wartet, bis die Polizei da ist oder aber bis vielleicht andere Kunden, die unbeteiligt sind und als Zeugen dienen könnten, dort sind und in Eure Tasche hineinsehen. Die können dann bestätigen - oder aber die Polizei - dass Ihr nichts gestohlen habt. Nur so könnt Ihr wirklich sicher sein, dass genau das in der Tasche drin ist, was Ihr selber auch hinein getan habt.

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