Alle Artikel zum Rechtsgebiet Polizeirecht & Ordnungsrecht
Das Polizei- und Ordnungsrecht ist Ländersache und regelt, unter welchen Voraussetzungen die Polizei und die Ordnungsverwaltung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abwehren und Massnahmen ergreifen dürfen.
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