Schon lange war der Staatsanwaltschaft in Berlin die Präsenz der „Hells Angels“ ein Dorn im Auge. Deshalb fasste sie bereits vor ein paar Jahren den Beschluss, dass alle öffentlich getragenen Insignien der "Höllen-Engel" verboten seien. Vor allem auch die Jacke, die sogenannte „Kutte“, darf nicht mehr getragen werden...

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...wer doch noch mit den Zeichen erwischt wird, dem drohen hohe Bußgelder und Haftstrafen!

Die „Kutte“ als Personalausweis des Bösen

Was man hierzu wissen sollte: Neben dem geflügelten Totenkopf  tragen die Mitglieder die Initialen MC (für Motorrad-Club) und dem Schriftzug „Hell`s Angels“. Die Symbole auf der Jacke geben dem Insider zusätzlich Auskunft über den Rang des Trägers innerhalb des streng hierarchisch aufgebauten Motorradclubs. In den USA kann auf der Jacke des Bandenmitglieds sogar auch die begangenen Verbrechen abgelesen werden. 

Mit Blut geschriebene Rocker-Romantik 

Die Polizei hat sogar ein eigenes Dezernat für den „Brennpunkt Rockerbanden“ eingerichtet. Der Grund dafür sind blutige Bandenkriege mit dem Erzfeind „Bandidos“, so wie das Hinrichten von Bandenmitgliedern auf offener Strasse. Außerdem werden den Hell`s Angels dunkle Machenschaften wie Drogen- und Menschenhandel, sowie Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder das Waffengesetz vorgeworfen.

Ob das Verbot, insbesondere die Kutte nicht mehr tragen zu dürfen, tatsächlich dazu beiträgt, dieser ganzen prekären und gefährlichen Situation beizukommen, sei dahingestellt. Zumindest ist es ein kleines Zeichen seitens des Staates, dass für die „Höllenengel“ die himmlischen Tage in Deutschland (hoffentlich) irgendwann einmal gezählt sind...

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
OLG Hamburg Az.: 1-31/13 und 1-20/13

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