Verbrechen & Strafen

Die Polizei bittet um Mithilfe: Doch wer bestimmt dann eigentlich die Höhe des Kopfgeldes?

Immer wieder bittet die Polizei die Bevölkerung um Mithilfe auf der Suche nach Straftätern. Und das kann für den Zeugen dann sogar richtig viel Geld bringen: Zum Teil werden Belohnungen in Millionenhöhe ausgesetzt. Doch wer bestimmt eigentlich, wie hoch das Kopfgeld ausfällt?…

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Vom Verbrecher zum Freiwild

Kopfgeld – ein großes Problem für Straftäter.

So steht zum Beispiel auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes (BKA): „Für Hinweise, die zur Aufklärung einzelner Straftaten der ,RAF‘ oder zur Ergreifung bestimmter Beschuldigter führen, sind hohe Belohnungssummen, im Einzelfall in Millionenhöhe, ausgelobt.“

Solche Belohnungen sind allerdings ausschließlich für Privatpersonen bestimmt – Beamte, deren Job die Verbrecherjagd ist, bekommen sie nicht.

Wer für das Kopfgeld zuständig ist

Wer in Deutschland Belohnungen in welcher Höhe aussetzen darf, ist auf Landesebene gesetzlich geregelt. Bei Beträgen bis zu 5.000 Euro ist das Sache des jeweiligen Polizeipräsidenten oder dem Leiter der Staatsanwaltschaft, Summen bis zu 10.000 Euro müssen vom Landeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft genehmigt werden. Und bei noch höherem „Kopfgeld“ liegt die Entscheidung beim Innen- oder Justizministerium.

Nach oben gibt es keine Grenze

Nach oben existiert kein Limit für Belohnungen, oft stocken außerdem Privatleute den vom Staat ausgesetzten Betrag auf. 

Aber auch das hilft leider nicht immer, wie zum Beispiel im Fall des vor Jahren in der Nähe des Höchster Bahnhofes ermordeten Tristan Brübach. Der Fall des damals 13-jährigen Jungen konnte trotz einer Belohnung von insgesamt 100.000 Euro nicht aufgeklärt werden.

Bekommt man als Zeuge immer sein Geld?

Normalerweise ja, wenn der Hinweis vom Zeugen eindeutig ist. Es dürfte allerdings schwierig sein, eine ausgelobte Belohnung gerichtlich durchzusetzen, falls einem das Geld verwehrt wird. Denn selbst wenn ein Zeugenhinweis zur Ergreifung des Täters führt, lässt sich der kriminalistische Wert eines Hinweises  kaum objektiv bewerten. 

Vom Jagdfieber gepackt?

Nach wie vor aktuell ist die Fahndung nach den drei RAF-Terroristen („Rote Armee Fraktion“) Ernst-Volker Wilhelm Staub, Daniela Klette und Burkhard Garweg. Klette und Staub wird unter anderem vorgeworfen, an einem Überfall auf einen Geldtransporter in Duisburg beteiligt gewesen zu sein (20. Juli 1999). Speichelspuren in einer Maske beweisen das. Das zu erwartende Kopfgeld: 80.000 Euro Belohnung...

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Öffentlichkeitsfahndung § 131 StPO

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