Im vorliegenden Fall saß der spätere Angeklagte als Zuhörer in einer öffentlichen Sitzung im Amtsgericht Hamburg St. Georg. Dabei trug er ein weißes T-Shirt mit roten Aufschrift und dem behelmten Totenkopf der „Hells Angels“.
Pech - Denn nach dem Vereinsgesetz macht sich strafbar, wer unter anderem Symbole von verbotenen Vereinen trägt.
Die Herren der Justiz zeigten ihn jedenfalls an.
Symbol-Wut in Deutschland
Grund für die ganze Aufregung war die Tatsache, dass das Bundesinnenministerium im Jahre 1983 den Verein „Hells Angels Motor-Club e. V.“ auf Grund von Gewalttaten sowie einer rechtsfeindlichen Gesinnung verboten hatte, ergo war es nun auch verboten, deren Symbole in der Öffentlichkeit zu tragen!
Doch ist Totenkopf gleich Totenkopf? Da lässt sich, wie fast bei allem, trefflich drüber streiten.
Nicht in jedem Totenkopf steckt ein Hells Angels drin
Wie so oft sind sich unsere Gerichte nicht ganz einig in Beurteilung der Frage, ab wann das Tragen eines solchen Totenkopfes strafbar ist. Klar ist aber, dass das Verbot der „Hells Angels Motor-Club e.V.“ immer noch eine Rolle spielt.
Wenn der neue Totenkopf dem alten Symbol der verbotenen Hells Angels also so gleicht, dass eine Verbindung erkennbar ist, muss man davon ausgehen, dass man sich strafbar macht, wenn man es in der Öffentlichkeit trägt. Daran können wohl auch Zusätze auf dem neuen Symbol wie „Harbor City“ nichts ändern.
Vergleich eines jeden einzelnen Symbols erforderlich
Um einen möglichen Verstoß festzustellen, ist es deswegen grundsätzlich erforderlich, dass jedes einzelne Symbol, auch in leicht abgewandelter Form, mit dem entsprechenden Kennzeichen des verbotenen Rockerclubs verglichen wird.
Doch sollte dann das Landgericht dazu kommen, dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hat, muss er im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Jack Sparrow lässt grüßen
Für Sie als eingefleischten Fan fleischloser Knochengesichter ist es vor allem wichtig zu wissen, dass Sie sehr genau darauf achten sollten, mit welchen putzigen Gesellen Sie sich in der Öffentlichkeit sehen lassen sollten. Symbole können nämlich plötzlich symbolträchtiger werden, als es einem vielleicht lieb ist….
Aber keine Sorge: Ein Schalke-Schal oder eine entsprechende königsblaue Tätowierung ist hingegen (noch) nicht strafbar, zumindest solange man nicht in Dortmund ist.
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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
OLG Hamburg (Az.: 1-31/13, 1-20/13)
§ 20 VereinsG, § 9 VereinsG