Der Ex-Mann wurde gewalttätig und musste nach Anordnung des Gerichts aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Das tat er auch, dann aber nahm er sich im selben Mehrfamilienhaus eine eigene Wohnung. Keine schöne Vorstellung. Noch unschöner wurde es, als er wieder anfing, seine Ex zu bedrohen! Aber kann man sich dagegen überhaupt wehren?

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So etwas passiert gar nicht so selten!

In unserem Fall zog die Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung in ein Mehrfamilienhaus. Doch das nützte nicht viel und der Noch-Ehemann attackierte sie mehrfach. Die Frau wollte sich das nicht gefallen lassen und beantragte Schutz durch das Amtsgericht nach dem sog. "Gewaltschutzgesetz".

Das Gewaltschutzgesetz hilft…

Das AG Offenburg verhängte gegenüber dem Gewalttäter mehrere Verbote, so durfte er sich seiner Frau nicht mehr nähern, ihre Wohnung nicht mehr betreten und mit ihr auch nicht mehr sprechen.

.…manchmal leider nicht.

Der Mann ignorierte jedoch die Verbote und es gelang ihm, mit falschen Namen eine Wohnung im selben Haus direkt unter seiner Ex-Frau anzumieten. So konnte er sie weiterhin terrorisieren, weshalb die Frau sich sogar in psychiatrische Behandlung begeben musste.

Aber was dann?!

In ihrer Verzweiflung wandte sie sich wieder ans Gericht und beantragte, dass ihr Ex-Mann zusätzlich dazu verpflichtet würde, aus seiner Wohnung und dem Mietshaus auszuziehen. 

Bis zum BGH…

Zum privaten Leidensweg kam nun auch noch der juristische dazu. Erst der BGH gab der Frau schlußendlich Recht und stellte fest, dass im Einzelfall dem Gewalttäter ein Auszug aus seiner Wohnung auferlegt werden kann, wenn diese sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Opfer befindet.

…und zurück.

Der BGH verwies die Angelegenheit zur weiteren Klärung an das OLG Karlsruhe zurück.

Wir wünschen der Frau im Namen aller Opfer viel Erfolg und Stärke.

 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

AG Offenburg (Az. 2 F 211/10), OLG Karlsruhe (Az. 5 UF 25/11), BGH (Beschl. v. 26.02.2014, Az. XII ZB 373/11)

1004 BGB,§ 1 GewSchG, Art.13 GG, Art. 14 GG

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