Darf die Polizei immer Eure Taschen durchsuchen? Wann hat sie eigentlich das Recht dazu, wann nicht? Und was könnt Ihr tun, wenn die Beamten einfach machen, was sie wollen?

Stellt Euch vor, Ihr seid unterwegs. Die Polizei hält Euch an und will in Eure Tasche sehen. Darf die Polizei das?

Nein. Das darf sie nur dann, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen, nämlich der Verdacht auf eine Straftat. Besteht dieser Verdacht nicht, hat die Polizei nicht das Recht, in Eure Tasche zu sehen und Ihr dürft völlig selbstbewusst sagen: „Nein, das möchte ich nicht“.

Meistens versuchen es die Polizeibeamten, etwas freundlich zu ihrem Ziel zu kommen und zum Beispiel zu fragen: „Na, Ihr habt bestimmt kein Problem damit, wenn wir Euch einmal in die Tasche sehen“. Da braucht man natürlich ein bisschen Mut und Selbstbewusstsein, um gegen diese Staatsgewalt zu sagen: „Nein, das möchte ich nicht“. Wenn Ihr es also nicht wollt, dann müsst Ihr es aber auch genau so formulieren. 

Wenn der Polizeibeamte dann aber trotzdem in die Tasche hineinsieht und einfach nur so gesagt hat, es bestünde der Verdacht einer Straftat und das ohne Grund, dann könnt Ihr Euch nachher über dessen Verhalten beschweren. Lasst Euch deshalb bitte, wenn Ihr Zweifel habt, den Namen, Dienstgrad und die Dienststelle des Polizeibeamten geben, dann könnt Ihr nachher im Zweifel, wenn sein Verhalten rechtswidrig war, eine Beschwerde gegen ihn einreichen.

Aber einen Tipp habe ich noch. Bleib einfach freundlich und zuvorkommend. Die meisten Polizeibeamten sind das nämlich auch. 

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