Ihr habt ein Umgangsrecht? Euer Ex-Partner verhindert aber ständig, dass Ihr Euer Kind sehen könnt? Verweigert Euch sogar den Umgang mit ihm und gibt Euch Euer Kind nicht? Was könnt und solltet Ihr dann unbedingt dagegen tun? Welche gesetzlichen Ansprüche habt Ihr? Und habt Ihr vielleicht sogar einen Schadensersatzanspruch, weil Ihr extra angereist seid, Euer Kind aber nicht wie vereinbart sehen dürft?

Immer wieder werde ich gefragt, was ein Vater tun kann, der am Wochenende sein Kind abholen möchte, um den Umgang auszuüben und die Mutter ihm das Kind nicht gibt.

Hat er zum Beispiel einen Schadensersatzanspruch? Oder gibt es weitergehende Ansprüche?

Grundsätzlich kann man sich folgendes merken:

Die Mutter, bei der das Kind lebt, die hat den Umgang mit dem Vater zu fördern, das heißt, sie selbst ist verpflichtet, im Rahmen des Umgangsrechts, das Kind dem Vater zu übergeben.

Tut die Mutter das nicht, dann macht sie sich zum einen vielleicht sogar schadensersatzpflichtig, vor allem was die Reisekosten anbelangt.

Und zum anderen droht ihr ein Zwangsgeld. Denn der Vater kann bei wiederholter Weigerung, das Kind zu übergeben, beim Gericht beantragen, dass der Mutter ein sogenanntes „Zwangsgeld“ auferlegt wird. Wenn die Mutter das mehrfach tut und das Kind nicht herausgibt, kann sie sogar das Sorgerecht verlieren.

Also, Väter, die glauben, dass sie hilflos sind, die sind nicht hilflos. Ihr habt ein Recht, Eure Kinder zu sehen und die Mutter ist verpflichtet, Euch dieses Recht auch einzuräumen.

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