Jeder kennt es, jeder glaubt ihm: Das Warnschild mit dem beinahe schon bedrohlich wirkenden Satz: „ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER“. Gerne auch mal mit Ausrufezeichen geschrieben. Aber ist dem wirklich so?

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Nein!

☞ Jeder haftet nur für sich selbst, auch Kinder.

Außerdem haftet ein Kind unter sieben Jahren gar nicht. Das bedeutet, sollte Ihnen z.B. ein sechsjähriges Kind einen Stein auf Ihr Auto schmeissen und es dabei zerkratzen, bleiben Sie auf Ihrem ☞ Schaden sitzen und können weder gegen das Kind noch gegen dessen Eltern einen Anspruch geltend machen.

Kinder ab sieben Jahren bis 18 Jahren haften außerdem nur nach Einsichtsfähigkei. Außerdem kann man Kindern erst ab zehn Jahren überhaupt eine gewisse Mitschuld anlasten.

Wann haften die Eltern?

Eine Haftung für Sie als Eltern kommt also höchstens in Frage, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen. Allerdings haften Sie dann auch nicht für die Fehler der Kinder, sondern nur für Ihre eigenen. 

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGB § 828, Minderjährige

 

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