Eltern haften für ihre Kinder? Stimmt.......nicht.

Denn jeder haftet für sich alleine, auch Kinder. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, als das Kind den Schaden verursacht hat. Aber wie sieht so eine Aufsichtspflicht z.B. im Supermarkt aus? Wir sagen es Ihnen hier:

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Die Aufsichtspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 1626 geregelt

Danach haben die Eltern für ihr minderjähriges Kind zu sorgen, das Wohl des Kindes steht dabei im Mittelpunkt. Dazu gehört auch, dass die Eltern „der wachsenden Fähigkeit und dem wachsenden Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln“ genüge tun.

Bedeutet im Klartext: Das Maß für die Aufsichtspflicht ist vom Entwicklungsstand des Kindes abhängig. Je älter die Kinder werden, um so mehr muss und darf man sie springen lassen, damit sie die Möglichkeit bekommen zu lernen, wie die Welt um sie herum funktioniert.

Funktioniert natürlich nicht immer...

Blick- oder Hörkontakt genügt grundsätzlich, um die Aufsichtspflicht im Supermarkt bei umherlaufenden Kindern zu gewährleisten. Werden dann trotzdem Händler oder Kunden geschädigt, wird vor Gericht stets eine Einzelfallentscheidung gefällt. Das Alter des Kindes und dessen "Einsichtsfähigkeit" spielt dabei, wie gesagt, eine wesentliche Rolle. 

Ich bin dann mal weg...

Kleine Kinder bis zu drei Jahren müssen nach Ansicht von Gerichten zwar besonders stark beaufsichtigt werden - entwischen diese jedoch aus dem Kinderwagen oder lösen sich kurz von der Hand der Mutter, haften die Eltern nicht, wenn sie in diesem Moment nicht grob fahrlässig gegenüber ihrem Kind gehandelt haben.

Außerdem werden auch Eltern von einer Verletzung der Aufsichtspflicht im Supermarkt oft gänzlich freigesprochen, wenn sie ihrer Pflicht zum „Tatzeitpunkt“ nicht nachkommen konnten.

Das ist etwa beim Bezahlvorgang an der Kasse der Fall. Zerstört ein Kind vom Einkaufswagen aus oder hinter dem Rücken des Aufsichtspflichtigen unbeobachtet ein Ei oder reißt eine Flasche aus dem Regal, muss für diesen Schaden eher der Händler aufkommen, da er gefährdete Ware zu leicht zugänglich macht.

Ausnahmen von der Aufsichtspflicht

Keine Aufsichtspflicht besteht im Supermarkt außerdem für größere Kinder. Ab dem sechsten Lebensjahr dürfen sie bereits allein einkaufen gehen, wenn die Eltern es ihnen zutrauen. Mit vollendetem siebten Lebensjahr gelten Kinder als deliktfähig und werden für Schäden selbst haftbar gemacht, sofern sie die Folgen ihres Handelns beurteilen können.

Das heißt aber auch im Umkehrschluß: Kinder unter sieben Jahren haften selber NIE. Wenn also ein Schaden entsteht und die Eltern haben ihrerseits die Aufsichtspflicht nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.

Wenn's dann doch mal passiert ist

Gibt es bei größeren Schäden im Supermarkt keine Kulanz, greift in solchen Momenten die Haftpflichtversicherung ein. Familien sollten darum dringend solch eine Versicherung abschließen - zumindest spätestens, wenn das Kind sieben Jahre alt wird...

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