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Reisemängel, verspätete Züge und Flüge, Corona. Das Reiserecht umfasst alle rechtlichen Regelungen und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern. Diverse Ansprüche wie z.B.aus Fahrbahn- oder Fluggastrechten können auch einfach und rückwirkend bis zu drei Jahren mit nur wenigen Klicks an Dritte verkauft werden. - (z.B. an „bahn-buddy.de"oder „RightNow.de"). Der Vorteil: Man erhält so innerhalb von 24 Stunden eine garantierte Entschädigungssumme ausbezahlt, ohne erst selber den langen Weg über einen ev. Streit mit den Reiseunternehmen gehen zu müssen.