Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Kurz gesagt: Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Du Deine Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten kannst.
✅ Typische versicherte Gründe:
☞ Plötzliche Krankheit oder Unfall
☞ Todesfall eines nahen Angehörigen
☞ Schwangerschaft oder Komplikationen
☞ Unvorhergesehene Kündigung des Arbeitsplatzes
☞ Schwerer Schaden am Wohnsitz (z. B. Einbruch, Feuer)
❌ Nicht versichert sind meistens:
🚫 Fehlende Lust oder Planänderung
🚫 Schlechte Wettervorhersage
🚫 Probleme mit Reisepartnern (z. B. Trennung)
🤓 Tipp: Prüfe immer die Versicherungsbedingungen, da nicht jede Police die gleichen Gründe abdeckt!
Gilt die Versicherung noch nach dem Online-Check-in?
✅ Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen!
Grundsätzlich gilt:
☞ Die Reiserücktrittsversicherung greift bis zum offiziellen Reisebeginn – also, bis Du das Gate betrittst oder das Hotel eincheckst.
☞ Der Online-Check-in alleine führt nicht automatisch dazu, dass die Versicherung erlischt!
☞ Falls Du den Flug gar nicht antrittst und ein versicherter Grund vorliegt, kannst Du eine Erstattung beantragen.
❌ Wann die Versicherung NICHT mehr greift:
☞ Wenn Du bereits am Flughafen bist und freiwillig auf die Reise verzichtest.
☞ Falls Du den Flug antrittst, dann aber am Zielort abbrechen möchtest (dafür gibt es die Reiseabbruchversicherung).
🤓 Tipp: Falls Du unsicher bist, melde den Rücktritt sofort der Versicherung und kläre die Details!
Was passiert, wenn ich nicht zum Abflug erscheine?
⚠️ Falls Du online eingecheckt hast, aber nicht erscheinst:
☞ Deine Reiserücktrittsversicherung kann greifen, wenn ein versicherter Grund vorliegt.
☞ Falls Du kein Ticket stornierst, gilt Dein Platz als „No-Show“ – das Ticket verfällt, aber die Versicherung kann trotzdem zahlen.
☞ Manche Airlines verlangen eine Stornierungsmitteilung, damit Du eine Erstattung bekommst.
‼️ Aber Achtung: Falls Du den Flug aus eigenem Verschulden verpasst (z. B. Stau, zu spät am Flughafen), zahlt die Versicherung nicht!
🤓 Tipp: Falls Du den Flug nicht antreten kannst, informiere sowohl die Airline als auch die Versicherung sofort!
Was ist mit der Reiseabbruchversicherung?
Reiserücktritt vs. Reiseabbruch:
- Reiserücktritt = Schutz vor Reisebeginn (zahlt Stornokosten).
- Reiseabbruchversicherung = Schutz nach Reisebeginn (zahlt Rückreisekosten, Umbuchungen usw.).
✅ Typische versicherte Gründe für Reiseabbruch:
☞ Plötzliche Erkrankung während der Reise.
☞ Ein Notfall zu Hause (z. B. Todesfall in der Familie).
☞ Einbruch oder Feuer in der Wohnung.
🤓 Tipp: Falls Du unsicher bist, ob Du eine Reise antreten kannst, prüfe auch, ob Deine Police eine Reiseabbruchversicherung enthält!
Mein Fazit: Online-Check-in = Kein automatischer Verlust des Versicherungsschutzes!
🧐 Wenn Du online eingecheckt hast, bleibt Dein Reiserücktrittsschutz in den meisten Fällen bestehen – solange Du den Flug nicht antrittst! Falls Du aber schon am Flughafen bist oder die Reise beginnst, brauchst Du eine Reiseabbruchversicherung. Im Zweifelsfall solltest Du Dich immer direkt bei Deiner Versicherung melden!
Falls es Streit mit der Versicherung gibt, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen.😊
☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Deiner Nähe
Gerichtsurteile zur Reiserücktrittsversicherung
- BGH, Urteil vom 25. Mai 2017 (Az. IV ZR 533/15): Ein Online-Check-in führt nicht automatisch dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt.
- OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 2019 (Az. 7 U 123/18): Ein versicherter Reiserücktritt gilt auch dann, wenn der Flug nicht offiziell storniert wurde.