Arian G.: „Ich habe beim Fachmann einen neuen Bodenbelag gekauft und verlegen lassen, doch der Boden wölbt sich nun und bildet Risse. Der Händler behauptet, er hätte keine Schuld und alles richtig gemacht. Jetzt möchte ich am liebsten privat einen Gutachter holen, der sich das anschaut, aber ich habe Angst vor den Kosten. Stimmt es, dass ich das Gutachten alleine zahlen müsste, weil ich es auch selber in Auftrag gegeben habe?“

Mann-Schreibmaschine_pexelsten?

Ihre Angst ist nicht ganz unbegründet, denn so ein Gutachten kann schnell teuer werden.

Und ja:

Sollte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden können, müssen Sie als Auftraggeber selber zahlen.

Aber:

Sollte sich allerdings herausstellen, dass der Händler tatsächlich einen Fehler bei der Verlegung gemacht hat, wird dieser die Kosten für das Gutachten - auch wenn Sie es privat in Auftrag gegeben haben - übernehmen müssen. 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Bundesgerichtshof Karlsruhe Urt. v. 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13

§ 439 Abs. 2 BGB

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