Ihre Angst ist nicht ganz unbegründet, denn so ein Gutachten kann schnell teuer werden.
Und ja:
Sollte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden können, müssen Sie als Auftraggeber selber zahlen.
Aber:
Sollte sich allerdings herausstellen, dass der Händler tatsächlich einen Fehler bei der Verlegung gemacht hat, wird dieser die Kosten für das Gutachten - auch wenn Sie es privat in Auftrag gegeben haben - übernehmen müssen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Bundesgerichtshof Karlsruhe Urt. v. 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13
§ 439 Abs. 2 BGB