So praktisch die Europäische Krankenversicherungskarte auch ist: Sie sollten trotzdem eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen!
Denn:
Die Europäische Krankenversicherungskarte (die "European Health Insurance Card", kurz: EHIC), die Sie kostenlos bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bekommen, garantiert Ihnen tatsächlich nahezu europaweit im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung eine medizinische Behandlung, deren Kosten - sofern sie nicht von Gesundheitsdienstleistern aus dem privaten Sektor ausgeführt wurde - von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erstattet werden. Sie tragen dann wie gewohnt nur die Eigenbeteiligung. Sollten Sie im Ausland zur Vorkasse gezwungen worden sein, reichen Sie nach der Rückreise einfach die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein und bekommen den Ertrag zurückerstattet.
Hört sich eigentlich gut an.
Aber:
Die länderspezifischen Gesundheitssysteme sind unterschiedlich. Behandlungen, die hier in Deutschland für Sie kostenlos sind, können in anderen Ländern kostenpflichtig sein. Diese müssten Sie dann selber bezahlen.
Außerdem sollten Sie, wie bereits beschrieben, nur einen Arzt aufsuchen, der auch einen Vertrag mit der staatlichen Krankenkasse in dem Land hat, in dem Sie sich befinden. Sonst werden Sie einem Privatpatienten gleichgestellt und tragen die Kosten selber.
Zusätzlich sind wichtige Leistungen wie z.B. der Rücktransport (dazu gehört nicht nur der Krankentransport, sondern auch im schlimmsten Fall die Rückführung von Leichen) in die Heimat nicht abgedeckt. Wenn man dabei bedenkt, dass da schnell einmal Kosten von mindestens 10.000 bis 80.000 Euro entstehen können, macht so eine Auslandsreisekrankenversicherung absolut Sinn, zumal sie kaum etwas kostet...
Kleine Auskunft am Rande:
Auch im Vereinigten Königreich Großbritanniens, welches offiziell die EU verlassen hat, wird trotz Brexit die EHIC Karte immer noch vom NHS ("Nationales britisches Gesundheitssystem") akzeptiert.
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