Ein Angehöriger ist verstorben – und hatte noch einige offene Urlaubstage.
Jetzt fragst Du Dich:
„Können wir als Erben dafür Geld verlangen – oder ist der Urlaubsanspruch einfach verfallen?“

Die klare Antwort: Ja – offene Urlaubsansprüche sind unter bestimmten Voraussetzungen vererbbar und müssen in Geld ausgezahlt werden.
In diesem Artikel erfährst Du, was das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof dazu entschieden haben – und was Du tun musst, um das Geld zu bekommen.

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Was passiert mit Urlaubstagen, wenn jemand stirbt?

⚠️ Wenn ein Arbeitnehmer stirbt, verwandelt sich der offene Urlaubsanspruch in einen Geldanspruch – also in sogen. Urlaubsabgeltung.

✅ Dieser Anspruch geht auf die Erben über und wird Teil des Nachlasses.
✅ Das gilt sowohl für den gesetzlichen Urlaubsanspruch (§ 7 Abs. 4 BUrlG) als auch für darüber hinaus vereinbarten vertraglichen Urlaub.

❗️ Wichtig: Der Anspruch entsteht nur, wenn der Verstorbene noch in einem Arbeitsverhältnis stand.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit der Anspruch auf Urlaubsabgeltung vererbbar ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

👍 Der Verstorbene hatte noch offene Urlaubstage
👍 Das Arbeitsverhältnis endete durch den Tod
👍 Es gab keine Auszahlung oder Abgeltung zu Lebzeiten
👍 Der Urlaub wurde nicht freiwillig verzichtet oder abgegolten

Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, entsteht ein Anspruch auf Auszahlung gegenüber dem Arbeitgeber – und die Erben dürfen diesen Anspruch geltend machen.

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Die Berechnung erfolgt anteilig nach dem letzten Verdienst des Verstorbenen:

  • Urlaubsentgelt = Durchschnittlicher Tagesverdienst × offene Urlaubstage
  • Es zählt das Bruttogehalt, nicht das Nettogehalt
  • Auch Sonderzahlungen wie Schichtzulagen oder Zuschläge können einbezogen werden

🤓 Tipp: Lohnabrechnungen der letzten 13 Wochen vor dem Tod helfen bei der Berechnung.

Was gilt, wenn der Verstorbene zum Todeszeitpunkt krankgeschrieben war?

Viele fragen sich:
„Was ist, wenn der oder die Verstorbene schon lange krank war – hat er dann überhaupt noch Urlaubsansprüche, die vererbbar sind?“

Ja – auch bei einer länger andauernden Krankheit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und vererbt sich grundsätzlich. Das hat der Europäische Gerichtshof genauso entschieden wie das Bundesarbeitsgericht:
Auch wer über Monate oder sogar Jahre krank war, hat weiterhin Anspruch auf Urlaub – und dieser geht im Todesfall auf die Erben über.

Wie lange bleibt der Urlaubsanspruch bei Krankheit erhalten?

Nach deutschem Recht verfallen Urlaubsansprüche normalerweise 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres – aber nur, wenn der Arbeitnehmer in der Lage war, den Urlaub auch zu nehmen.

⚠️ Ist der Arbeitnehmer durchgehend krank gewesen, beginnt diese 15-Monats-Frist erst gar nicht.
⚠️ Das bedeutet: Selbst bei mehreren Jahren Krankheit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen – und verwandelt sich beim Tod in Geld, das an die Erben ausgezahlt werden muss.

Was gilt, wenn der Verstorbene Rentner war?

Wenn jemand bereits in Rente war und nicht mehr gearbeitet hat, gibt es keinen Urlaubsanspruch mehr, der vererbbar wäre. Der Abgeltungsanspruch entsteht nur bei aktivem Arbeitsverhältnis.

Was müssen Erben tun, um das Geld zu bekommen?

  1. Nachweis der Erbenstellung erbringen (Erbschein oder Testament)
  2. Arbeitgeber schriftlich zur Auszahlung auffordern
  3. Ggf. Frist setzen (z. B. 2 Wochen)
  4. Bei Weigerung: juristisch durchsetzen mit Hilfe eines Fachanwalts für Erbrecht oder Arbeitsrecht

‼️ Achtung: Die Forderung verjährt nach 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Todesfall eintrat.

Mein Fazit: Ja – Urlaubsansprüche können vererbt werden!

🧐 Stirbt ein Arbeitnehmer mit offenen Urlaubstagen, entsteht ein Geldanspruch, den die Erben einfordern dürfen.
🧐 Der Arbeitgeber muss den Urlaub auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod endete.
🧐 Wer seine Ansprüche nicht kennt oder zu spät geltend macht, verschenkt bares Geld.

🧐 Auch bei längerer Krankheit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und vererbbar.
🧐 Entscheidend ist nur, dass der Verstorbene noch im Arbeitsverhältnis war – auch bei dauerhafter Krankschreibung.

❗️Deshalb: Immer prüfen lassen, ob es noch Urlaubstage gibt – selbst, wenn jemand lange krank war!

Lass Dich im Zweifel von einem Fachanwalt für Erbrecht oder Arbeitsrecht unterstützen – besonders, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig zahlt.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • EuGH, Urteil vom 06.11.2018 (Az. C-569/16 und C-570/16):
    Der Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers geht auf die Erben über – das gilt europaweit.
  • BAG, Urteil vom 22.01.2019 (Az. 9 AZR 45/16):
    Das Bundesarbeitsgericht bestätigte: Auch in Deutschland sind Urlaubsansprüche vererbbar, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod endet.
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