Urlaub & Reisen

Auslandsreisekrankenversicherung: Darauf sollten Sie achten

Urlaubszeit – Reisezeit. Damit Sie die Ferienwochen in der Fremde entspannt genießen können, gehört die passende Auslandskrankenversicherung ins Gepäck. Denn sie greift, wo die gesetzlichen Krankenkassen keinen ausreichenden Schutz bieten. Worauf Sie dabei achten sollten, zeigen wir Ihnen hier:

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Zuerst einmal:

Wenn Sie bei der Urlaubsplanung auch die Gesundheit im Blick haben und Angebote vergleichen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Gut Vorsorgen, auch für den Urlaub

Für einen Urlaub ohne Sorgen empfiehlt sich deswegen die Vor-Sorge: Als allererstes lohnt es sich, die Preise der diversen Auslandkrankenversicherungen zu checken und nach dem auf Ihre Situation zugeschnittenen Tarif zu schauen. Beispielsweise gibt es spezielle Varianten für Familien und Singles. Achten Sie beim Versicherungsabschluss auf Ausschlüsse oder mögliche Zusatzkosten. Wird eine Selbstbeteiligung verlangt, wählen Sie besser einen anderen Anbieter.

Was deckt die Auslandsreisekrankenversicherung ab?

Grundsätzlich kommen Auslandsreisekrankenversicherungen für die Kosten von medizinisch notwendigen Heilbehandlungen bei Ärzten und alternativen Fachkollegen im Ausland auf. Versichert sind darüber hinaus meist Krankenhausaufenthalte am Urlaubsort sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten in festgelegter Höhe, teilweise auch die Betreuungskosten für minderjährige Kinder etc. Ein besonders wichtiger Punkt in den Leistungen ist die Regelung des Rücktransports.

Wie wird der Rücktransport gehandhabt?

Die Regelung zum Rücktransport ist entscheidend für die Auswahl der Auslandskrankenversicherung. Besonders günstig ist es, wenn die Versicherung die Kosten in allen Fällen trägt, in denen ein Rücktransport „medizinisch sinnvoll“ ist. Einige Anbieter springen erst ein, wenn es „medizinisch notwendig“ ist. Noch problematischer ist die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ – lassen Sie dann besser die Finger von dem Angebot, weil diese Bedingung kaum zu erfüllen ist.

Auch für Besitzer einer privaten Krankenversicherung ist es eine Überlegung wert, ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll ist. Möglicherweise fehlt gerade der Rücktransport im Leistungsspektrum des privaten Vertrags oder ist an eine hohe Selbstbeteiligung geknüpft.

Europäische Krankenversicherungskarte – günstig, aber nicht ausreichend

Die Europäische Krankenversicherungskarte bekommen Sie kostenlos bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sichert in den EU-Ländern ebenso wie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Ihren Anspruch auf die Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens im jeweiligen Land. Dabei werden Sie bei den Kosten behandelt wie die Bürger des jeweiligen Landes.

Allerdings ersetzt diese Karte keine Auslandsreiseversicherung und sichert keine kostenlose Behandlung. Auch der Rücktransport ist nicht abgedeckt – eine spezielle Versicherungspolice ist für den Fall der Fälle unverzichtbar.

Breite Auswahl an Auslandskrankenversicherungen

Die üblichen Policen werden für ein Jahr abgeschlossen und decken je nach Vertrag Auslandsreisen von sechs oder acht Wochen ab. Wollen Sie über einige Monate verreisen und beispielsweise den Winter auf Mallorca verbringen, bedarf es einer speziellen Versicherung, die deutlich teurer ist. Sonst lassen sich Angebote bereits für einen Jahresbetrag um fünf Euro finden.

Entscheiden Sie sich für einen Familientarif, ist das Alter der mitreisenden Kinder wichtig für den jeweiligen Versicherungsschutz. 

Preis und Leistung

Nehmen Sie neben dem Preis auch die Leistungen der Versicherung genauer unter die Lupe. Hier wird zum Beispiel die Fortsetzung der Behandlung bei bereits bestehenden Vorerkrankungen geregelt.   

Haben Sie vor, im Urlaub Sport zu treiben? Dann sollten Sie prüfen, ob zum Beispiel auch Unfälle beim Vereinssport oder bei Wettkämpfen von der Police abgedeckt sind.

Wichtige Fachbegriffe: Vorleistungsklausel und Nachleistungsfrist

Bei Verträgen mit Vorleistungsklausel werden nur die Restkosten übernommen, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht einspringt. Das kann nach dem Urlaub jedoch eine mühselige doppelte Abrechnung mit sich bringen.

Bei der Nachleistungsfrist geht es darum, dass ein Reisender seinen Aufenthalt eventuell verlängern muss, weil die Heimreise krankheitsbedingt zunächst nicht möglich ist. Einige Versicherungsgesellschaften übernehmen dann die Kosten bis zur Transportfähigkeit – auch dann, wenn der Versicherungsschutz eigentlich nicht mehr gilt. 

Noch ein kurzer Tipp:

Wird im Urlaub eine besonders teure Untersuchung oder Behandlung notwendig, ist es ratsam, sich im Vorhinein die Kostenübernahme von der Versicherung bestätigen zu lassen.

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