Thomas D.: "Darf ich meine Lichthupe benutzen, um dem Fahrer vor mir zu zeigen, dass er zu langsam fährt, oder ist das Nötigung?"

Autoscheinwerfer_ unsplash

Viele reagieren gereizt und fühlen sich genötigt, wenn sie von hinten angeblinkt werden. Doch ob Sie es glauben oder nicht: Das Gesetz erlaubt es!

Wann ja?

Jedoch nur, wenn dadurch ein Überholvorgang angezeigt werden soll. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird diese Vorgehensweise sogar ausdrücklich empfohlen und es ist Ihnen auch erlaubt, kurz zu hupen, bevor Sie überholen.

Wann nein?

Allerdings dürfen Sie Ihren Vordermann nicht regelrecht „wegblinken“. Das heißt, wenn Sie anfangen, übertrieben oft oder zu lange Ihre Lichthupe quasi als „Waffe“ einzusetzen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie der Fahrer vor Ihnen wegen Nötigung anzeigt. Das kann Sie dann tatsächlich sehr schnell den Führerschein kosten… 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Nötigung, §240 StGB, Warnzeichen, §16 Abs. 1 StVO

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