Hannes T.:

„Bei einem Autounfall bin ich verletzt worden. Ich erlitt ein Schleudertrauma und mehrere Prellungen. Der, mit dem ich zusammengekracht bin, hatte Schuld - er ist über Rot gefahren und hatte so den Unfall so verursacht. Nun möchte ich Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Was ist höher? Oder kann ich sogar beides verlangen?“

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Sie können!

Schadensersatz und Schmerzensgeld sind zwei ganz unterschiedliche Dinge! Man kann also deswegen beide nebeneinander fordern!

Was bedeutet Schadensersatz

Schadensersatz kriegt man dann, wenn es einen Schaden gibt, der Geld kostet: also alle Ansprüche, die Geschädigte an Verursacher von Unfällen und ☞ Behandlungsschäden haben.

  • Das wäre in Ihrem Fall der Schaden an Ihrem Auto mit allen Nachfolge- und Nebenkosten, die dadurch auf Sie zukommen.
  • Das ist aber auch Ihre körperliche Verletzung. Denn ein Schaden liegt dann vor, wenn Sie Ihre Arztrechnung bekommen. Diese Arztkosten können Sie als Schaden geltend machen.

Bei Schadensersatzansprüchen gibt es auch den Begriff des "Mehrbedarfschadens". Darunter versteht man alle Kosten, die infolge verletzungsbedingter Schädigungen entstehen, welche man jetzt nur hat, weil man durch die Verletzung Verschiedenes nicht mehr machen kann oder dafür Hilfe braucht. Das wäre zum Beispiel eine Haushalts- oder Gartenhilfe, ein behindertengerechter Umbau vom Haus, die Unterbringung im Heim, der Neukauf eines Autos mit Automatikbetriebe oder die Kosten einer Kur. Sogar eventuell entstehende erhöhte Versicherungsprämien können eingefordert werden.

Sie können also sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen oder Folgen davon sind, von dem Verursacher einfordern.

Was bedeutet Schmerzensgeld

Schmerzensgeld hingegen gibt es nur in Ausnahmefällen.

In Ihrem Fall können Sie allerdings tatsächlich Schmerzensgeld wegen der Verletzung Ihres Nackens einfordern. In Deutschland fällt Schmerzensgeld aber selten hoch aus. Wichtiger wird deshalb sicher der Schadensersatz für Sie sein.

Wenn Sie trotzdem wissen wollen, mit wie viel man bei welchen Verletzungen rechnen kann, haben wir hier auf Advopedia eine kleine Liste zusammengestellt, wo einige Beispiele aufgeführt sind:  ☞ „Die Tabelle der Schmerzen

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

§§ 249 - 253 BGB

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