Paula E.:

"Ich habe alles getan, damit mein Hund bei uns auf dem Grundstück bleibt. Trotzdem ist er gestern aus dem gesicherten Garten„ausgebüxt“ und hat das Fahrrad meines Nachbarn umgeschmissen und es dabei beschädigt. Hafte ich nun trotzdem dafür? Es ist doch ungerecht, da ich alles getan habe, um einen Schaden zu verhindern! Sie hatten doch auch in einem Artikel auf Advopedia geschrieben, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften. Ist das bei Tieren nicht auch ähnlich, wenn ich meiner Fürsorgepflicht nachgekommen bin?"

Hund-mit-Mütze_unsplash

Sie haben zwar Recht, was Eltern und Kinder angeht. Denn Eltern haften tatsächlich nicht für ihre Kinder. (Kaum einer weiß das: Haften Eltern tatsächlich für ihre Kinder? )

Tiere sind eben doch nicht immer die besseren Menschen...

Doch bei Tieren ist es anders. Sie müssen trotzdem zahlen. Denn wer sich ein sogenanntes „Luxustier“ (also kein Nutztier) hält, haftet! Dabei ist es egal, ob Sie den Schaden, den Ihr Tier verursacht hat, verschuldet haben oder nicht.

So haften Sie z.B. auch, wenn Sie Ihren Hund anleinen, ihm einen Maulkorb anziehen und er trotzdem einen Menschen angreift und dabei verletzt. Sobald Ihr Tier eine Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung eines Menschen begeht, müssen Sie dafür gerade stehen.

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
§ 833 BGB

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