Sie haben zwar Recht, was Eltern und Kinder angeht. Denn Eltern haften tatsächlich nicht für ihre Kinder. (☞ Kaum einer weiß das: Haften Eltern tatsächlich für ihre Kinder? )
Tiere sind eben doch nicht immer die besseren Menschen...
Doch bei Tieren ist es anders. Sie müssen trotzdem zahlen. Denn wer sich ein sogenanntes „Luxustier“ (also kein Nutztier) hält, haftet! Dabei ist es egal, ob Sie den Schaden, den Ihr Tier verursacht hat, verschuldet haben oder nicht.
So haften Sie z.B. auch, wenn Sie Ihren Hund anleinen, ihm einen Maulkorb anziehen und er trotzdem einen Menschen angreift und dabei verletzt. Sobald Ihr Tier eine Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung eines Menschen begeht, müssen Sie dafür gerade stehen.
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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
§ 833 BGB