Das Tierrecht ist kein eigenständiges Recht im juristischen Sinne. Dennoch befasst es sich mit den rechtlichen Problemen und Streitigkeiten im Bezug zum Tier wie Haftungsfragen, Gewährleistungsrecht und Schadensersatz, aber auch mit Fragen bzgl. des Mietrechts, des Verwaltungsrechts, des Kaufrechts im Zusammenhang mit Gewährleistungsfragen und des Schadensrechts.
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